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Oi Bleedche
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Mahnung von Steuern und Gebühren

Die Gemeindekasse Bad Endbach macht darauf aufmerksam, dass am

15.05.2023

die Gewerbesteuervorauszahlung und die Gemeindeabgaben

(Grundsteuer, Wasser- und Kanalgebühren, Niederschlagswassergebühren)

für das II. Quartal 2023

fällig waren.

Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich angemahnt, die Rückstände bis spätestens

02. Juni 2023

an die Gemeindekasse Bad Endbach zu zahlen.

Um weitere Mahn- und Vollstreckungskosten zu vermeiden, bitten wir die Steuerpflichtigen den o. g. Zahlungstermin einzuhalten und verweisen gleichzeitig auf die Möglichkeit der Erteilung eines „SEPA-Lastschriftmandates“.

Für Fragen steht ihnen die Gemeindekasse gerne zur Verfügung.