Entlastung des Gemeindevorstandes
gemäß § 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 04.09.2023 die Jahresrechnungen für das Haushaltsjahre 2016, 2017 und 2018 beschlossen und dem Gemeindevorstand Entlastung erteilt.
Die Jahresrechnungen mit Erläuterungsberichten liegen gemäß § 114 Abs. 2 der HGO in der Zeit vom
27.05.2024 bis 06.06.2024
während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung Bad Endbach, Herborner Str. 1, Zimmer 15, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
35080 Bad Endbach, 14.05.2024