der Gemeinde Bad Endbach für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Biedenkopf und den Strafkammern des Landgerichts Marburg.
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 22.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Marburg und das Amtsgericht Biedenkopf gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
05.06.2023 - 12.06.2023
zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:
während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Bad Endbach, Herborner Str. 1, Zimmer 3, Erdgeschoss, 35080 Bad Endbach und außerdem im „Aushangkasten“ vor dem Kur- und Bürgerhaus Bad Endbach
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll (Gemeindeverwaltung Bad Endbach, Herborner Str. 1, Zimmer 3, Erdgeschoss, 35080 Bad Endbach) Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Bad Endbach, 23.05.2023