Die Gemeindekasse Bad Endbach macht darauf aufmerksam, dass am
05. Juni 2025
die wiederkehrenden Straßenbeiträge
für das Abrechnungsgebiet Wommelshausen
fällig werden.
Bitte beachten Sie diesen Termin, denn bei nicht fristgerechter Zahlung ist die Gemeindekasse verpflichtet, gemäß §§ 240 und 259 der Abgabenordnung Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.
Zur Vermeidung solch unnötiger Kosten sei nochmals auf die Möglichkeit der Erteilung eines „SEPA-Lastschriftmandates“ verwiesen.
Nähere Auskünfte über die „jederzeit widerrufliche“ Einwilligung zur Abbuchung von Ihrem Konto erhalten Sie bei der Gemeindekasse.