| 1. | Haushaltssatzung |
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| Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung am 22.04.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen: |
§ 1
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| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird | ||||
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| im Ergebnishaushalt | |||
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| im ordentlichen Ergebnis | ||
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
25.157.730 EUR |
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| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
-24.873.039 EUR |
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| mit einem Saldo von | 284.691 EUR |
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| im außerordentlichen Ergebnis | ||
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf |
0 EUR |
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| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
0 EUR |
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| mit einem Saldo von | 0 EUR |
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| mit einem Überschuss von | 284.691 EUR | |
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| im Finanzhaushalt | |||
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| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen |
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| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
3.282.450 EUR |
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| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
328.000 EUR |
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| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
-2.299.700 EUR |
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| mit einem Saldo von | -1.971.700 EUR |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
888.900 EUR |
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| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
-2.949.650 EUR |
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| mit einem Saldo von | -2.060.750 EUR |
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| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von |
-750.000 EUR |
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| festgesetzt. | ||||
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 888.900 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 812.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
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| a. | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf |
300 v. H. |
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| b. | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 370 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 380 v. H. | ||
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 22.04.2024 beschlossene Stellenplan 2024.
§ 8
| (1) | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis 20.000 € je Haushaltsstelle und Beträge darüber hinaus bis zu 10% des jeweiligen Haushaltsansatzes sind unerheblich und können durch den Gemeindevorstand beschlossen werden. Die gesetzliche Verpflichtung des Gemeindevorstandes gemäß § 100 HGO, der Gemeindevertretung von bewilligten über- und außerplanmäßigen Ausgaben alsbald Kenntnis zu geben, bleibt hiervon unberührt. |
| (2) | Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen dürfen nur mit Zustimmung der Gemeindevertretung geleistet werden. |
| (3) | In Fällen, die keinen Aufschub dulden, kann der Gemeindevorstand unbeschadet der Rechte aus Abs. 2 über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 € je Haushaltsstelle entscheiden. Die besondere Dringlichkeit ist der Gemeindevertretung darzulegen. |
Bad Endbach, den 23.04.2024
| 2. | Bekanntmachung der Haushaltssatzung |
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| Die vorstehende Haushaltssatzung für den Haushaltsplan 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. |
| 3. | Genehmigung der Aufsichtsbehörde |
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| Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: |
Genehmigung
A) Gemäß § 97a Ziffer 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 103 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Bad Endbach festgesetzten Kredite in Höhe von
888.900 Euro
(i. W.: Achthundertachtundachtzigtausendneunhundert Euro)
B) Gemäß § 97a Ziffer 3 HGO in Verbindung mit § 102 Absatz 4 HGO genehmige ich die in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Bad Endbach festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
812.000 Euro
(i. W.: Achthundertzwölftausend Euro)
C) Gemäß § 97a Ziffer 5 HGO in Verbindung mit § 105 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Bad Endbach festgesetzten Liquiditätskredite in Höhe von
2.000.000 Euro
(i. W.: Zwei Millionen Euro)
Marburg, 10. Mai 2024
- Siegel -
| 4. | Öffentliche Auslegung |
Der Haushaltsplan 2024 liegt zur Einsichtnahme vom 07.06.2024 bis zum 18.06.2024 öffentlich in der Gemeindeverwaltung Bad Endbach, Herborner Str. 1, Zimmer 15, zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten aus.
Bad Endbach, den 28.05.2024