genordet, ohne Maßstab
18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Änderung der Straßenführung des Schlierbacher Weges zwischen Wommelshausen und Schlierbach nördlich des Steinbruchs Hartenrod“
Bekanntmachung des Genehmigungsverfahrens gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) – Wirksamwerden der Änderung des Flächennutzungsplanes
Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach in ihrer Sitzung am 30.01.2023 festgestellte 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Änderung der Straßenführung des Schlierbacher Weges zwischen Wommelshausen und Schlierbach nördlich des Steinbruchs Hartenrod“ wurde dem Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung gemäß § 6 BauGB vorgelegt.
Das Regierungspräsidium Gießen teilt mit Verfügung vom 24.05.2023 mit, dass die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt wird.
Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht, die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung wird in der Gemeindeverwaltung Bad Endbach, Fachbereich Bauen, Planen + Energie, Herborner Straße 1, 35080 Bad Endbach während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägevorgangs gem. § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Bad Endbach, 15.06.2023
18. Änderung im Bereich „Änderung der Straßenführung des Schlierbacher Weges zwischen Wommelshausen und Schlierbach nördlich des Steinbruchs Hartenrod“
Hier: Räumlicher Geltungsbereich