Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 06. März 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
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| im Ergebnishaushalt |
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| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 23.975.834 EUR |
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| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | -23.905.660 EUR |
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| mit einem Saldo von | 70.174 EUR |
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| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
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| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
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| mit einem Saldo von | 0 EUR |
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| mit einem Überschuss von | 70.174 EUR |
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| im Finanzhaushalt |
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| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 2.890.104 EUR |
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| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.610.000 EUR |
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| Auszahlung aus Investitionstätigkeit auf | -4.196.500 EUR |
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| mit einem Saldo von | -2.586.500 EUR |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.981.046 EUR |
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| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -2.784.650 EUR |
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| mit einem Saldo von | -803.604 EUR |
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| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -500.000 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.981.046 EUR festgesetzt.
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 850.000 EUR festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a. | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 300 v. H. |
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| b. | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 370 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 380 v. H. | |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 06.03.2023. beschlossene Stellenplan 2023.
| (1) | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis 10.000 € je Haushaltsstelle und Beträge darüber hinaus bis zu 10% des jeweiligen Haushaltsansatzes sind unerheblich und sind durch den Gemeindevorstand zu beschließen. Die gesetzliche Verpflichtung des Gemeindevorstandes gemäß § 100 HGO, der Gemeindevertretung von bewilligten über- und außerplanmäßigen Ausgaben alsbald Kenntnis zu geben, bleibt hiervon unberührt. |
| (2) | Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen dürfen nur mit Zustimmung der Gemeindevertretung geleistet werden. |
| (3) | In Fällen, die keinen Aufschub dulden, kann der Gemeindevorstand unbeschadet der Rechte aus Abs. 2 über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 € je Haushaltsstelle entscheiden. Die besondere Dringlichkeit ist der Gemeindevertretung darzulegen. |
Bad Endbach, den 07.03.2023
Die vorstehende Haushaltssatzung für den Haushaltsplan 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Der Landrat des Landkreises
Marburg-Biedenkopf
- Behörde der Landesverwaltung -
A) Gemäß § 97a Ziffer 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. § 103 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Bad Endbach festgesetzten Kredite in Höhe von
1.981.046 Euro
(i. W.: Eine Million Neunhunderteinundachtzigtausendsechsundvierzig Euro)
B) Gemäß § 97a Ziffer 3 HGO i. V. m. § 102 Absatz 4 HGO genehmige ich die in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Bad Endbach festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
850.000 Euro
(i. W.: Achthundertfünfzigtausend Euro)
C) Gemäß § 97a Ziffer 5 HGO i. V. m. § 105 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Bad Endbach festgesetzten Liquiditätskredite in Höhe von
2.000.000 Euro
(i. W.: Zwei Millionen Euro)
Marburg, 30. Mai 2023
- Siegel -
Der Haushaltsplan 2023 liegt zur Einsichtnahme vom 16.06.2023 bis zum 27.06.2023 öffentlich in der Gemeindeverwaltung Bad Endbach, Herborner Str. 1, zu jedermanns Einsicht während den Dienstzeiten aus (Zimmer 15, Herr Grebe).
Bad Endbach, den 06.06.2023