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Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Bad Endbach, Gemarkung Wommelshausen

Bebauungsplan „Änderung der Straßenführung des Schlierbacher Weges zwischen Wommelshausen und Schlierbach nördlich des Steinbruchs Hartenrod“

In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach hat den Bebauungsplan „Änderung der Straßenführung des Schlierbacher Weges zwischen Wommelshausen und Schlierbach nördlich des Steinbruchs Hartenrod“ in ihrer Sitzung am 30.01.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Der Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung werden in der Gemeindeverwaltung Bad Endbach, Fachbereich Bauen, Planen + Energie, Herborner Straße 1, 35080 Bad Endbach während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägevorgangs gem. § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte nach § 44 Abs. 3 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die o.g. Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Bad Endbach, 22.06.2023

Der Gemeindevorstand
gez. Schweitzer, Bürgermeister

Bauleitplanung der Gemeinde Bad Endbach, Gemarkung Wommelshausen

Bebauungsplan „Änderung der Straßenführung des Schlierbacher Weges zwischen Wommelshausen und Schlierbach nördlich des Steinbruchs Hartenrod“

Übersichtskarte

Räumlicher Geltungsbereich (Plankarte 1)

genordet, ohne Maßstab

Externe Ausgleichsfläche (Plankarte 2, Gemarkung Wommelshausen, Flur 3, Flurstück 228 teilweise)

genordet, ohne Maßstab