Aufgrund von aktuellen Beschwerden über Rasenmähen in den Abendstunden weist der Fachbereich Ordnungswesen und Bürgerservice auf folgendes hin:
An Werktagen, also von Montag bis Samstag, dürfen Rasenmäher jeder Art in der Zeit von 20.00 Uhr abends bis 7.00 Uhr morgens nicht benutzt werden.
Völlig verboten ist die Benutzung von Rasenmähern und anderen Geräten an Sonn- und Feiertagen. Im Umkehrschluss ist Rasenmähen und die Benutzung anderer Geräte im Freien durch Privatpersonen von Montag bis Samstag zwischen 7.00 und 20.00 Uhr erlaubt.
Regelungen für weitere Geräte enthält die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung).