Es wird gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz festgestellt:
| 1. | Frau Svenja Kraft wurde am 04.07.2022 zur Beigeordneten in den Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Endbach ernannt und ist gem. § 33 KWG durch Eintritt eines Hinderungsgrundes mit sofortiger Wirkung aus dem Ortsbeirat Bad Endbach ausgeschieden. |
| Der Wahlvorschlag der Gemeinschaftsliste für die Wahl des Ortsbeirates Bad Endbach ist erschöpft. Ein/e Nachrücker/in ist somit nicht vorhanden. Für die Dauer der restlichen Wahlzeit bleibt der Sitz unbesetzt. | |
| 2. | Frau Svenja Kraft wurde am 04.07.2022 zur Beigeordneten in den Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Endbach ernannt und ist gem. § 33 KWG durch Eintritt eines Hinderungsgrundes mit sofortiger Wirkung aus der Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach ausgeschieden. |
| Der nächste noch nicht berufene Listenbewerber der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) mit den meisten Stimmen, Herr Michael Dobener, 35080 Bad Endbach, rückt mit Wirkung vom 05.07.2022 in die Gemeindevertretung Bad Endbach nach. |
Gegen diese Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO i. V. m. § 25 KWG.
Bad Endbach, den 21.07.2022