Die Gemeindekasse Bad Endbach macht darauf aufmerksam, dass am
fällig war.
Die Steuerpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich angemahnt, die Rückstände bis spätestens
29. Juli 2022
an die Gemeindekasse Bad Endbach zu zahlen.
Um weitere Mahn- und Vollstreckungskosten zu vermeiden, bitten wir die Steuerpflichtigen den o. g. Zahlungstermin einzuhalten und verweisen gleichzeitig auf die Möglichkeit der Erteilung eines „SEPA-Lastschriftmandates“.
Für Fragen steht Ihnen die Gemeindekasse gerne zur Verfügung.