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Oi Bleedche
Ausgabe 29/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Mahnung von Steuern - Hundesteuer

Öffentliche Mahnung von Steuern

Die Gemeindekasse Bad Endbach macht darauf aufmerksam, dass am

01.07.2022
die Hundesteuer

fällig war.

Die Steuerpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich angemahnt, die Rückstände bis spätestens

29. Juli 2022

an die Gemeindekasse Bad Endbach zu zahlen.

Um weitere Mahn- und Vollstreckungskosten zu vermeiden, bitten wir die Steuerpflichtigen den o. g. Zahlungstermin einzuhalten und verweisen gleichzeitig auf die Möglichkeit der Erteilung eines „SEPA-Lastschriftmandates“.

Für Fragen steht Ihnen die Gemeindekasse gerne zur Verfügung.