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Oi Bleedche
Ausgabe 29/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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20. NIEDERSCHRIFT zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, 3. Juli 2023

TOP 1.

Eröffnung und Begrüßung

Der Vorsitzende Claus Lixfeld eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden.

TOP 2

Feststellungen

TOP 2.1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Zu diesem Zeitpunkt sind 19 Gemeindevertreter/innen anwesend.

TOP 2.2.

Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung

Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest.

TOP 3.

Organisatorische Mitteilungen

Zur letzten Niederschrift der Gemeindevertretung vom 22.05.2023 gibt es keine Einwände.

Der Vorsitzende gratuliert nachträglich allen Mandatsträgern, die seit der letzten Sitzung Geburtstag hatten und wünscht Ihnen noch alles Gute.

Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung wird am Montag, 04.09.2023 um 19:30 Uhr im Kur- und Bürgerhaus Bad Endbach stattfinden.

Die darauffolgende Sitzung wird nicht wie geplant am 16.10.2023 sondern am 23.10.2023 stattfinden.

TOP 4

Berichte

TOP 4.1.

Bericht über die Ausführung von Beschlüssen

Bürgermeister Schweitzer berichtet über den Stand der Ausführung von Beschlüssen.

TOP 4.2.

Kurzbericht des Bürgermeisters

Bürgermeister Schweitzer gibt den Kurzbericht ab.

TOP 4.3.

Berichte aus Verbänden

Herr Marcel Bernhardt berichtet von der Verbandsversammlung des Regionalen Nahverkehrsverbandes (RNV).

TOP 5.

Anfragen

Es liegen keine schriftlichen Anfragen vor.

Mündliche Anfragen aus aktuellem Anlass werden nicht gestellt.

TOP 6

Vorlagen des Gemeindevorstandes / des Bürgermeisters

TOP 6.1.

9. Änderung Flächennutzungsplan Bad Endbach

hier: Abwägungs- und Feststellungsbeschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach beschließt,

1. die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsfähigen Sachverhalte sind in der beigefügten Anlage mit einer Beschlussempfehlung zusammengefasst.

Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsfähigen Sachverhalte sind in der beigefügten Anlage mit einer Beschlussempfehlung zusammengefasst.

Die Hinweise und abwägungsfähigen Sachverhalte werden gemäß der vorgelegten Anlage beschlossen. Die Anlage wird Bestandteil dieses Beschlusses.

2. den Feststellungsbeschluss

Es wird gemäß § 6 Abs. 6 BauGB der Beschluss zur Feststellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bad Endbach im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „In der Lohwiese“ im Ortsteil Schlierbach gefasst. Die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/341

dafür: 19, dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

TOP 6.2.

1. Änderung des Bebauungsplanes "In der Lohwiese" im Ortsteil Schlierbach

hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach beschließt,

1. die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsfähigen Sachverhalte sind in der beigefügten Anlage mit einer Beschlussempfehlung zusammengefasst.

Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsfähigen Sachverhalte sind in der beigefügten Anlage mit einer Beschlussempfehlung zusammengefasst.

Die Hinweise und abwägungsfähigen Sachverhalte werden gemäß der vorgelegten Anlage beschlossen. Die Anlage wird Bestandteil dieses Beschlusses.

2. den Satzungsbeschluss

Es wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes „In der Lohwiese“ in der Gemeinde Bad Endbach, im Ortsteil Schlierbach, als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

Ferner werden gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 5 HGO und § 91 HBO die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen „Gestaltungssatzung“ der 1. Änderung des Bebauungsplanes „In der Lohwiese“ beschlossen.

Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/342

dafür: 19, dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

TOP 6.3.

4. Änderung B-Plan "Antspfuhl", Bad Endbach

Hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach beschließt,

1. die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsfähigen Sachverhalte sind in der beigefügten Anlage mit einer Beschlussempfehlung zusammengefasst.

Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsfähigen Sachverhalte sind in der beigefügten Anlage mit einer Beschlussempfehlung zusammengefasst.

Die Hinweise und abwägungsfähigen Sachverhalte werden gemäß der vorgelegten Anlage beschlossen. Die Anlage wird Bestandteil dieses Beschlusses.

2. den Satzungsbeschluss

Es wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Antspfuhl“ in der Gemeinde Bad Endbach, im Ortsteil Bad Endbach, als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

Ferner werden gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 5 HGO und § 91 HBO die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen „Gestaltungssatzung“ der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Antspfuhl“ beschlossen.

Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/343

dafür: 19, dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

TOP 6.4.

Änderung Bauprogramm im Rahmen der Wiederkehrenden Straßenbeiträge

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Bauprogramms im Rahmen der Wiederkehrenden Straßenbeiträge gemäß der vorgelegten Anlage.

Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/344

dafür: 19, dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

TOP 6.5.

Absichts- / Exklusivitätsvereinbarung zum Verkauf einer Teilfläche auf dem Gelände der Lahn-Dill-Bergland-Therme

Zu diesem TOP sind Herr Sven Ludwig und Herr Till Böttger als potentielle Vorhabenträger anwesend.

Herr Ludwig beantwortet gestellte Fragen zum geplanten Projekt.

Danach lässt der Vorsitzende abstimmen.

Die Gemeindevertretung beschließt die Exklusivitäts- und Absichtsvereinbarung, zum Verkauf einer Teilfläche auf dem Gelände der Lahn-Dill-Bergland-Therme mit Sven Ludwig, Till Böttger und German Halcour zum Bau eines Hotels.

Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/345

dafür: 15, dagegen: 4, Stimmenthaltung: 0

TOP 6.6.

Aufnahme der Gemeinde Lohra in die "Holzvermarktung Hinterland"

Die Gemeindevertretung beschließt, die Gemeinde Lohra als weiteres Mitglied in die „Holzvermarktung Hinterland“ aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/346

dafür: 19, dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

TOP 6.7.

(Gebühren-) Satzung Wohnmobilstellplatz

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte (Gebühren-) Satzung für den Wohnmobilstellplatz Bad Endbach mit Standort Am Bewegungsbad 4.

Herr Lukas Ranft, CDU, stellt den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt an den Haupt- und Finanzausschuss zu überweisen.

Abstimmungsergebnis zum Überweisungsantrag

dafür: 14, dagegen: 1, Stimmenthaltungen: 4

Damit ist dieser TOP an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen.

TOP 6.8.

Kenntnisnahme der Haushaltsgenehmigung für 2023

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach nimmt die Verfügung des Landrats des Landkreises Marburg-Biedenkopf vom 31.05.2023 zur Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 zur Kenntnis.

TOP 7

Anträge

TOP 7.1.

Antrag der SPD-Fraktion bez. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer

(siehe GV-Sitzung am 30.01.2023, TOP 7.1)

Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag auf Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Bad Endbach

1.

Die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Bad Endbach wird wie folgt geändert:

1.1

Paragraf 6 3 b) bisher: Steuerbefreiung wird auf Antrag auch gewährt für

a) Hunde, die von ihren Halterinnen oder Haltern aus einem Tierheim erworben wurden, bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres.

Neu: Hunde, die von ihren Halterinnen oder Haltern aus einem Tierheim im Landkreis Marburg-Biedenkopf erworben wurden sind zukünftig vollständig von der Hundesteuer befreit.

1.2

In Paragraf 6 wird ergänzt:

4. Steuerbefreiung wird auf Antrag auch gewährt für

a)

Erste Hunde, deren Halterinnen oder Halter im Leistungsbezug stehen.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 20.04.2023 über diesen Antrag beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Satzungsänderung:

§ 6 (3)

Steuerbefreiung wird auf Antrag auch gewährt für

a)

Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen oder in der Obhut dieser (z.B. Pflegestellen) untergebracht sind,

b)

erste Hunde pro Haushalt, die von ihren Halterinnen oder Haltern aus einem Tierheim oder einer entsprechenden Tierschutzorganisation erworben wurden. Diese gilt für 24 Monate. (Und unter Umständen der Satz: „Dies gilt nur für Hunde des Kreistierheimes Cappel.“ Siehe Rechtauskunft HSGB.)

(4)

Steuerbefreiung wird auf Antrag auch gewährt für erste Hunde pro Haushalt, deren Halterinnen oder Halter Bürgergeld beziehen.

§ 10 (4)

Verstöße gegen die Meldepflicht werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 1.000,-€ geahndet.

Der Vorsitzende lässt über den empfohlenen geänderten Antrag abstimmen:

Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/349

dafür: 13, dagegen: 4, Stimmenthaltung: 2

TOP 7.2.

Antrag der SPD-Fraktion auf Einführung von Gemeindepfleger*innen

Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Gemeindevorstand zu beauftragen, einen Antrag im Förderprogramm von Gemeindepfleger*innen des Landes Hessen an den Landkreis Marburg-Biedenkopf zu richten.

  2. Jedes Jahr bestehen drei Antragsfristen, zum 28.02., 30.06. und 31.10. Die Gemeindevertretung bittet den Gemeindevorstand einen Antrag schnellst möglich zu stellen.

  3. Die entsprechenden Eigenmittel sollen im Haushaltsjahr 2024 bereitgestellt werden.

Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/350

dafür: 8, dagegen: 11, Stimmenthaltung: 0

Bad Endbach, 04.07.2023

gez.

gez.

Simone Fuchs

Claus Lixfeld

Schriftführerin

Vorsitzender