Titel Logo
Oi Bleedche (Bad Endbach)
Ausgabe 29/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung - II. Nachtrag zur G e b ü h r e n s a t z u n g für die Benutzung der Lahn-Dill-Bergland-Therme

II. Nachtrag

zur G e b ü h r e n s a t z u n g

für die Benutzung der Lahn-Dill-Bergland-Therme

der Gemeinde Bad Endbach vom 17.10.2022

Auf Grund der §§ 5 und 93 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I. S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) und der §§ 1-6a und 9, 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach am 18.05.2026 folgenden II. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Benutzung der Lahn-Dill-Bergland-Therme der Gemeinde Bad Endbach beschlossen.

Artikel I

Die Gebührensatzung für die Benutzung der Lahn-Dill-Bergland-Therme vom 17.10.2022 wird in den folgenden Punkten geändert:

Artikel II

§ 1 Grundpreis Therme

Der Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

(1)

2 Std. Karte Erwachsene

9,00 €

 

3 Std. Karte Erwachsene

Mo-Do

10,00 €

 

3 Std. Karte Erwachsene

Fr-So + feiertags

10,50 €

 

4 Std. Karte Erwachsene

Mo-Do

10,50 €

 

4 Std. Karte Erwachsene

Fr-So + feiertags

11,00 €

 

Wohlfühltag Erwachsene

Mo-Do

12,50 €

 

Wohlfühltag Erwachsene

Fr-So + feiertags

13,00 €

Der Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

(2)

2 Std. Karte ermäßigt *)

7,50 €

 

3 Std. Karte ermäßigt *)

Mo-Do

8,50 €

 

3 Std. Karte ermäßigt *)

Fr-So + feiertags

9,00 €

 

4 Std. Karte ermäßigt *)

Mo-Do

9,00 €

 

4 Std. Karte ermäßigt *)

Fr-So + feiertags

9,50 €

 

Wohlfühltag ermäßigt *)

Mo-Do

10,50 €

 

Wohlfühltag ermäßigt *)

Fr-So + feiertags

11,00 €

 

*) Der ermäßigte Tarif gilt mit Nachweis für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schüler und Studenten bis 30 Jahre, Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst sowie Schwerbehinderte ab 70 %.

Der Abs 4 erhält folgende neue Fassung:

(4)

Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres haben freien Eintritt, Kinder von 4-6 Jahren zahlen den halben Eintritt.

Der Abs. 5 erhält folgende neue Fassung:

(5)

Der Eintrittspreis für Mitglieder anerkannter Therapiegruppen beträgt für 2 Stunden in der Therme 6,00 €.

Artikel III

§ 2 Aufzahlung Sauna (Saunabereich)

Der Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

(1)

3 Std. Karte Erwachsene

Mo-Do

14,00 €

 

3 Std. Karte Erwachsene

Fr-So + feiertags

16,00 €

 

4 Std. Karte Erwachsene

Mo-Do

15,00 €

 

4 Std. Karte Erwachsene

Fr-So + feiertags

17,00 €

 

Wohlfühltag Erwachsene

Mo-Do

17,00 €

 

Wohlfühltag Erwachsene

Fr-So + feiertags

19,00 €

Der Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

(2)

3 Std. Karte ermäßigt *)

Mo-Do

13,50 €

 

3 Std. Karte ermäßigt *)

Fr-So + feiertags

15,50 €

 

4 Std. Karte ermäßigt *)

Mo-Do

14,50 €

 

4 Std. Karte ermäßigt *)

Fr-So + feiertags

16,50 €

 

Wohlfühltag ermäßigt *)

Mo-Do

16,00 €

 

Wohlfühltag ermäßigt *)

Fr-So + feiertags

18,00 €

 

*) Der ermäßigte Tarif gilt mit Nachweis für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schüler und Studenten bis 30 Jahre, Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst sowie Schwerbehinderte ab 70 %.

Der Abs. 4 erhält folgende neue Fassung:

(4)

Der Zutritt zum Saunabereich wird Kindern erst ab dem 12. Lebensjahr gewährt.

Artikel IV

§ 3 Preise für die Salzgrotte

Der Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

(1)

Erwachsene

12,00 €

86/2

Der Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

(2)

Erwachsene mit 1 Kind bis zu 12 Jahren

12,00 €

Der Abs. 3 erhält folgende neue Fassung.

(3)

Ermäßigt*)

10,50 €

 

*) Der ermäßigte Tarif gilt mit Nachweis für Kinder und Jugendliche von 0 bis zu Vollendung des 18.  Lebensjahres, Schüler und Studenten bis zu Vollendung des 24. Lebensjahres, Teilnehmer am  Bundesfreiwilligendienstes sowie schwerbehinderte Menschen mit einem GdfB ab 70.

Artikel V

§ 4 Rabattierungen und Ermäßigungen

Der Abs. 5 wird ersatzlos gestrichen:

(Pro 10 Personen in einer Gruppe wird ein Gratiseintritt gewährt).

(Vermeidung von großen Gruppenbildungen)

Artikel VI

§ 5 Leihgebühren

Der Abs. 1 erhält folgende neue Fassung

(1)

Die Leihgebühr beträgt:

 

für ein Bademantel

8,50 €

 

für ein Duschtuch

5,00 €

 

für ein Saunatuch

6,00 €

Artikel VII

§ 8 Inkrafttreten

Dieser Nachtrag tritt am 01.10.2026 in Kraft. Er wird in der Wochenzeitung für die Gemeinde Bad Endbach „Oi Bleedche“ Nr. 29 am 16.07.2026 öffentlich bekanntgemacht.

Bad Endbach, den 16.07.2026

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Bad Endbach
Weber
Bürgermeisterin