der Gemeinde Bad Endbach, vertreten durch den Gemeindevorstand,
Herborner Straße 1, 35080
Der Stellplatz ist ganzjährig zugänglich und geöffnet.
Platzreservierungen können nicht vorgenommen werden.
Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 7 Nächte. Im Einzelfall kann eine Verlängerungsgenehmigung erteilt werden.
Anmeldung und Entrichtung der Gebühren erfolgen an der Kasse der Lahn-Dill-Bergland-Therme. Die Stellplatzgebühr beträgt 12,00 Euro pro Tag und Wohnmobil.
Für die Versorgung mit Frischwasser und Strom ist eine tägliche Kostenpauschale von 5,00 Euro zu entrichten.
An- und Abmeldung an der Kasse der Lahn-Dill-Bergland-Therme montags bis samstags 10.00-22.00 Uhr, sonn- und feiertags 10.00 bis 20.00 Uhr möglich.
Die Kurtaxe ist in der Höhe der jeweils geltenden Kurbeitragssatzung zu entrichten.
Die Kurtaxe wird mit der Stellplatzgebühr an der Kasse der Lahn-Dill-Bergland-Therme entrichtet. Dort erhalten Sie auch Ihre Kurkarte.
Der Stellplatz ist komplett mit Rasengittersteinen gepflastert und bietet Versorgungsmöglichkeiten für Strom und Wasser. Eine Entsorgungsstation ist direkt am Stellplatz vorhanden. Ausgleichskeile erhalten Sie gegen Pfand an der Kasse der Lahn-Dill-Bergland-Therme.
Toiletten befinden sich in der Lahn-Dill-Bergland-Therme und können während der Öffnungszeiten kostenfrei benutzt werden. Das Duschen pro Person wird in Höhe des jeweils gültigen Tarifes der Therme abgerechnet. Die Zugangskontrolle erfolgt über die Thermenkasse mittels eines Schlüssel-Coins. Dieser berechtigt jede Person einmal täglich zu einer Nutzungsdauer von jeweils 30 Minuten.
Der Stellplatz steht ausschließlich für Wohnmobile zur Verfügung. Nicht zugelassen auf diesem Platz sind PKWs, Wohnwagen (Wohnanhänger), Motorräder sowie Zelte.
Das Abstellen der Fahrzeuge hat in den vorgesehenen Stellplätzen zu erfolgen. Ordnung und Sauberkeit sind Pflicht aller Nutzer.
Das Aufnehmen von campingähnlichen Aktivitäten (z. Bsp. Offenes Feuer, Spannen von Wäscheleinen) ist untersagt.
Hunde und Haustiere sind auf dem Wohnmobilstellplatz stets an der Leine zu halten. Von diesen verursachte Verunreinigungen sind umgehend vom Tierhalter zu beseitigen.
Die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes der Gemeinde Bad Endbach geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung der Nutzer. Die Nutzer haften für sämtliche schuldhafte, d. h. vorsätzlich und fahrlässig verursachte Schäden, die durch Nichtbeachtung und Bestimmungen der Benutzungsordnung verursacht werden.
Diese (Gebühren-) Satzung tritt am Tage nach Vollendung ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige (Gebühren-) Satzung außer Kraft.
Die (Gebühren-) Satzung wird in der Wochenzeitung „Oi Bleedche“ Nr. 29 für die Gemeinde Bad Endbach vom 16.07.2026 öffentlich bekannt gemacht.
Bad Endbach, den 16.07.2026