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Oi Bleedche (Bad Endbach)
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung gemäß § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung

Es wird gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz festgestellt:

1.

Herr Marco Eckel, 35080 Bad Endbach, hat durch schriftliche Erklärung vom 11.12.2023 mit sofortiger Wirkung sein Mandat in der Gemeindevertretung Bad Endbach niedergelegt.

Der nächste noch nicht berufene Listenbewerber der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) mit den meisten Stimmen, Herr Klaus-Dieter Eckel, 35080 Bad Endbach, rückt mit Wirkung vom 12.12.2023 in die Gemeindevertretung Bad Endbach nach.

2.

Herr Andreas Debus, 35080 Bad Endbach, hat durch schriftliche Erklärung vom 27.11.2023 mit Wirkung zum 31.12.2023 sein Mandat in der Gemeindevertretung Bad Endbach niedergelegt.

Die beiden nächsten noch nicht berufenen Listenbewerber der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) mit den meisten Stimmen, dürfen gem. § 34 Abs 2 KWG nicht berücksichtigt werden.

Die nächste noch nicht berufene Listenbewerberin der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) mit den meisten Stimmen, Frau Monika Lippert, hat mit Schreiben vom 08.01.2024 ihr Mandat in der Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

Der nächste noch nicht berufene Listenbewerber der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) mit den meisten Stimmen, Herr Wolfgang Rassl, 35080 Bad Endbach, rückt mit Wirkung vom 09.01.2024 in die Gemeindevertretung Bad Endbach nach.

Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO i. V. m. § 25 KWG.

Bad Endbach, den 18.01.2024

Der Gemeindewahlleiter
gez. Beer
besonderer
Gemeindewahlleiter