Die wiederkehrenden Straßenbeiträge für die Abrechnungsgebiete Bottenhorn, Günterod, Hartenrod und Schlierbach waren am
zur Zahlung fällig. Bitte beachten Sie diesen Termin, denn bei nicht fristgerechter Zahlung ist die Gemeindekasse verpflichtet, gemäß §§ 240 und 259 der Abgabenordnung Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.
Zur Vermeidung solch unnötiger Kosten sei nochmals auf die Möglichkeit des „Bankabrufs“ verwiesen.
Nähere Auskunft über die „jederzeit widerrufliche“ Einwilligung zur Abbuchung von Ihrem Konto erhalten Sie bei der Gemeindekasse.