Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 07.03.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
im Ergebnishaushalt in EUR
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 21.801.028
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 21.763.595
mit einem Saldo von — 37.433
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 0
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0
mit einem Saldo von — 0
mit einem Überschuss von — 37.433
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 3.008.300
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.116.000
Auszahlung aus Investitionstätigkeit auf — 2.377.000
mit einem Saldo von — -1.261.000
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 1.125.850
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 2.873.150
mit einem Saldo von — -1.747.300
ausgeglichen — 0
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.125.850 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2022 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.080.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr.2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr.2022 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 300 v. H. | |
| b) | für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 370 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 380 v. H. |
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 07.03.2022 beschlossene Stellenplan
§ 8
| (1) | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis 10.000,00 € je Haushaltsstelle und Beträge darüber hinaus bis zu 10% des jeweiligen Haushaltsansatzes sind unerheblich und sind durch den Gemeindevorstand zu beschließen. Die gesetzliche Verpflichtung des Gemeindevorstandes gemäß § 100 HGO, der Gemeindevertretung von bewilligten über- und außerplanmäßigen Ausgaben alsbald Kenntnis zu geben, bleibt hiervon unberührt. |
| (2) | Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen dürfen nur mit Zustimmung der Gemeindevertretung geleistet werden. |
| (3) | In Fällen, die keinen Aufschub dulden, kann der Gemeindevorstand unbeschadet der Rechte aus Abs. 2 über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 20.000,00 € je Haushaltsstelle entscheiden. Die besondere Dringlichkeit ist der Gemeindevertretung darzulegen. |
Bad Endbach, den 04.07.2022
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Der Landrat des Landkreises
Marburg-Biedenkopf
- Behörde der Landesverwaltung -
| A) | Gemäß § 97a Ziffer 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. § 103 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Bad Endbach festgesetzten Kredite in Höhe von |
1.125.850 Euro
(i. W.: Eine Million einhundertfünfundzwanzigtausendachthundertfünfzig Euro)
| B) | Gemäß § 97a Ziffer 3 HGO i. V. m. § 102 Absatz 4 HGO genehmige ich die in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Bad Endbach festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von |
2.080.000 Euro
(i. W.: Zwei Million Achtzigtausen Euro)
| C) | Gemäß § 97a Ziffer 5 HGO i. V. m. § 105 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Bad Endbach festgesetzten Liquiditätskredite in Höhe von |
3.000.000 Euro
(i. W.: Drei Millionen Euro)
Die Genehmigung wird gemäß §105 Absatz 2 Satz4 HGO mit der Auflage erteilt, dass ab einer Inanspruchnahme in Höhe von 2.000.000 €des Höchstbetrages die weitergehende Inanspruchnahme einem einzelgenehmigungsvorbehalt unterliegt.
Marburg, 29. Juli 2022
Der Haushaltsplan 2022 liegt zur Einsichtnahme vom 12.08.2022 bis zum 23.08.2022 öffentlich in der Gemeindeverwaltung Bad Endbach, Herborner Str. 1, zu jedermanns Einsicht während den Dienstzeiten aus (Zimmer 15, Herr Grebe).
Bad Endbach, den 04.08.2022