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Ausgabe 32/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

der Gemeinde Bad Endbach für das Haushaltsjahr 2022

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 07.03.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

im Ergebnishaushalt in EUR

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  — 21.801.028

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 21.763.595

mit einem Saldo von  — 37.433

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 0

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 0

mit einem Saldo von —  0

mit einem Überschuss von  — 37.433

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf —  3.008.300

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  1.116.000

Auszahlung aus Investitionstätigkeit auf —  2.377.000

mit einem Saldo von —  -1.261.000

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 1.125.850

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf —  2.873.150

mit einem Saldo von  — -1.747.300

ausgeglichen  — 0

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.125.850 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2022 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.080.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr.2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr.2022 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf

300 v. H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf

370 v. H.

2. Gewerbesteuer auf 380 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 07.03.2022 beschlossene Stellenplan

§ 8

(1)

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis 10.000,00 € je Haushaltsstelle und Beträge darüber hinaus bis zu 10% des jeweiligen Haushaltsansatzes sind unerheblich und sind durch den Gemeindevorstand zu beschließen. Die gesetzliche Verpflichtung des Gemeindevorstandes gemäß § 100 HGO, der Gemeindevertretung von bewilligten über- und außerplanmäßigen Ausgaben alsbald Kenntnis zu geben, bleibt hiervon unberührt.

(2)

Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen dürfen nur mit Zustimmung der Gemeindevertretung geleistet werden.

(3)

In Fällen, die keinen Aufschub dulden, kann der Gemeindevorstand unbeschadet der Rechte aus Abs. 2 über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 20.000,00 € je Haushaltsstelle entscheiden. Die besondere Dringlichkeit ist der Gemeindevertretung darzulegen.

Bad Endbach, den 04.07.2022

Der Gemeindevorstand
Julian Schweitzer
Bürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

3. Genehmigung der Aufsichtsbehörde

Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Der Landrat des Landkreises

Marburg-Biedenkopf

- Behörde der Landesverwaltung -

GENEHMIGUNG

A)

Gemäß § 97a Ziffer 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. § 103 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Bad Endbach festgesetzten Kredite in Höhe von

1.125.850 Euro

(i. W.: Eine Million einhundertfünfundzwanzigtausendachthundertfünfzig Euro)

B)

Gemäß § 97a Ziffer 3 HGO i. V. m. § 102 Absatz 4 HGO genehmige ich die in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Bad Endbach festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

2.080.000 Euro

(i. W.: Zwei Million Achtzigtausen Euro)

C)

Gemäß § 97a Ziffer 5 HGO i. V. m. § 105 Absatz 2 HGO genehmige ich die in § 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Bad Endbach festgesetzten Liquiditätskredite in Höhe von

3.000.000 Euro

(i. W.: Drei Millionen Euro)

Die Genehmigung wird gemäß §105 Absatz 2 Satz4 HGO mit der Auflage erteilt, dass ab einer Inanspruchnahme in Höhe von 2.000.000 €des Höchstbetrages die weitergehende Inanspruchnahme einem einzelgenehmigungsvorbehalt unterliegt.

Marburg, 29. Juli 2022

- Siegel -
Jens Womelsdorf
Landrat
4. Öffentliche Auslegung

Der Haushaltsplan 2022 liegt zur Einsichtnahme vom 12.08.2022 bis zum 23.08.2022 öffentlich in der Gemeindeverwaltung Bad Endbach, Herborner Str. 1, zu jedermanns Einsicht während den Dienstzeiten aus (Zimmer 15, Herr Grebe).

Bad Endbach, den 04.08.2022

Der Gemeindevorstand
gez.
Schweitzer
Bürgermeister