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Oi Bleedche
Ausgabe 32/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Fälligkeiten von Steuern und Gebühren

Die Gemeindekasse Bad Endbach macht darauf aufmerksam, dass am

15. August 2022

die Gemeindeabgaben

(Grundsteuer, Wasser- und Kanalgebühren, Niederschlagswassergebühren)

und

die Gewerbesteuervorauszahlung

für das III. Quartal 2022

fällig werden.

Bitte beachten Sie diesen Termin, denn bei nicht fristgerechter Zahlung ist die Gemeindekasse verpflichtet, gemäß §§ 240 und 259 der Abgabenordnung Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.

Zur Vermeidung solch unnötiger Kosten sei nochmals auf die Möglichkeit der Erteilung eines „SEPA-Lastschriftmandates“ verwiesen.

Nähere Auskünfte über die „jederzeit widerrufliche“ Einwilligung zur Abbuchung von Ihrem Konto erhalten Sie bei der Gemeindekasse.