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Oi Bleedche (Bad Endbach)
Ausgabe 32/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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34. Niederschrift zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, 14. Juli 2025

TOP 1.

Eröffnung und Begrüßung

Der Vorsitzende Herr Claus Lixfeld eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden.

TOP 2

TOP 2.1.

Feststellungen

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Zu diesem Zeitpunkt sind 19 Gemeindevertreter/innen anwesend.

TOP 2.2.

Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung

Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest.

TOP 3.

Organisatorische Mitteilungen

Zur letzten Niederschrift der Gemeindevertretung vom 05.05.2025 werden keine Einwände vorgebracht. Somit gilt die Niederschrift als genehmigt.

Der Vorsitzende erinnert die Mitglieder der Gemeindevertretung an die Anzeige ihrer Mitgliedschaften gem. § 26a der HGO und § 2 der gemeindlichen Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung.

Der Vorsitzende gratuliert nachträglich allen Mandatsträgern, die seit der letzten Sitzung Geburtstag hatten und wünscht Ihnen noch alles Gute.

Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung wird voraussichtlich am Montag, 01.09.2025 um 19:30 Uhr im Kur- und Bürgerhaus Bad Endbach stattfinden.

TOP 4

TOP 4.1.

Berichte

Bericht über die Ausführung von Beschlüssen

./.

TOP 4.2.

Kurzbericht der Bürgermeisterin

Die Bürgermeisterin gibt ihren Kurzbericht ab.

TOP 4.3.

Berichte aus Verbänden

Herr Claus Lixfeld berichtet von der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Perfgebiet-Bad Laasphe.

TOP 5.

Anfragen

Schriftliche Anfragen liegen keine vor.

Anfragen aus aktuellem Anlass werden von der Bürgermeisterin mündlich beantwortet.

TOP 6

TOP 6.1.

Vorlagen des Gemeindevorstandes / der Bürgermeisterin

1. Nachtrag zur Hebesatzsatzung der Gemeinde Bad Endbach

(siehe Vorlage zur GV-Sitzung am 05.05.2025, TOP 6.1)

Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung, den Hebesatz für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) von 143,37 % auf 245 % und den Hebesatz für die Grundsteuer B (unbebaute und bebaute Grundstücke – Grundvermögen) von 247,16 % auf 320 % rückwirkend zum 01.01.2025 anzupassen.

Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/598

dafür: 0, dagegen: 16, Stimmenthaltung: 3

Somit ist dieser Beschlussvorschlag mehrheitlich abgelehnt.

TOP 6.2.

Beschlussfassung des Haushaltsplans 2025

(siehe Vorlage zur GV-Sitzung am 05.05.2025, TOP 6.2)

Nach eingehenden Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss und Bau- und Planungsausschuss geben beide Ausschüsse keine Empfehlung für den Haushaltsplan 2025 ab.

Im Anschluss an die Stellungnahmen der Fraktionsvorsitzenden lässt der Vorsitzende, Herr Claus Lixfeld, über den Entwurf des Haushaltsplanes getrennt abstimmen.

Die Gemeindevertretung beschließt

a)

den vorliegenden Entwurf des Gemeindevorstandes inklusive aller Anlagen als Haushaltssatzung und

b)

das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2024 - 2028

zum Haushaltsplan 2025.

Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/599a

dafür: 17, dagegen 2, Stimmenthaltung: 0

Somit ist die Haushaltssatzung 2025 mehrheitlich beschlossen.

Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/599b

dafür: 17, dagegen 0, Stimmenthaltung: 2

Somit ist das Investitionsprogramm einstimmig beschlossen.

TOP 6.3.

2. Änderung Bebauungsplan "Gesamte Ortslage", OT Günterod

hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde beschließt

a.)

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsfähigen Sachverhalte sind in der beigefügten Anlage mit einer Beschlussempfehlung zusammengefasst.

Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsfähigen Sachverhalte sind in der beigefügten Anlage mit einer Beschlussempfehlung zusammengefasst.

Die Hinweise und abwägungsfähigen Sachverhalte werden gemäß der beigefügten Anlage beschlossen. Die Planzeichnung und die Begründung sind entsprechend der Beschlussfassung zu überarbeiten. Die Anlage wird Bestandteil dieses Beschlusses.

b.)

Satzungsbeschluss

Es wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Günterod Nr. 1“ in der Gemeinde Bad Endbach, im Ortsteil Günterod, als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

Ferner werden gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 5 HGO und § 91 HBO die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen „Gestaltungssatzung“ der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Günterod Nr. 1“ beschlossen.

Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/600

dafür: 19, dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

Somit einstimmig beschlossen.

TOP 6.4.

Barrierefreier Ausbau Bushaltestellen (Haltestellen "Grundweg", OT Bad Endbach und "Schule", OT Hartenrod)

Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach beschließt eine überplanmäßige Ausgabe gemäß § 100 HGO in Höhe von 62.200,00 € für die o. g. Maßnahme.

Deckungsvorschlag:

Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 62.200,00 € wird durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 54101/06130000/54101032 (Grundhafte Straßensanierung) gedeckt.

Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/601

dafür: 19, dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

Somit einstimmig beschlossen.

TOP 6.5.

Erneuerung Mischwasserkanal "Am Loh" Hartenrod

Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach beschließt die aktuell benötigten Haushaltsmittel für die o. g. Maßnahme gemäß § 100 HGO über eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 42.000,00 € zur Verfügung zu stellen.

Deckungsvorschlag:

Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 42.000,00 € wird durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 53801/09620000/53801004 (Sanierung von Ortskanälen) gedeckt.

Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/602

dafür: 19, dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

Somit einstimmig beschlossen.

TOP 6.6.

Kanaltausch auf Grundstück Fa. Schomerus

Nachtragsangebot N1 Fa. Hinterlang GmbH & Co. KG

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach beschließt die Beauftragung des Nachtragsangebotes N1 an die Fa. Hinterlang GmbH & Co. KGzum Preis von brutto 61.285,00 € als Pauschalangebot zu vergeben.

Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/603

dafür: 19, dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

Somit einstimmig beschlossen.

TOP 6.7.

Tarifanpassung 2025 Lahn-Dill-Bergland-Therme

I. Nachtrag der Gebührensatzung Therme

Die Gemeindevertretung beschließt den I. Nachtrag zur Gebührensatzung der Lahn-Dill-Bergland-Therme.

Die Vorsitzende der SPD-Fraktion, Frau Tamara Reiers, beantragt die Überweisung an den Haupt- und Finanzausschuss unter evtl. Einbeziehung der Tourismuskommission.

Abstimmungsergebnis zum Überweisungsantrag:

dafür: 19, dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

Somit ist dieser Tagesordnungspunkt an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen.

Da die Tourismuskommission ein Hilfsorgan des Gemeindevorstandes ist, muss dieser über eine entsprechende Sitzung entscheiden.

TOP 7

TOP 7.1.

Anträge

Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichten eines Akteneinsichtsaus-schusses bez. Anwaltskosten

(siehe GV-Sitzung am 31.03.2025, TOP 7.2)

- Bericht des Akteneinsichtsausschusses

Der Vorsitzende des Akteneinsichtsausschusses hat zwischenzeitlich von der Kommunalaufsicht des Landkreises eine Rechtsauskunft bekommen.

Diese schließt sich den Rechtsanwälten des HSGB an, dass während eines laufenden Verfahrens der Akteneinsichtsausschuss nicht einwirken kann.

Nach Auskunft der Bürgermeisterin läuft dieses Verfahren weiter.

Somit bleibt der Akteneinsichtsausschuss weiterhin bestehen.

Bad Endbach, 17.07.2025

gez.

gez.

Simone Fuchs

Claus Lixfeld

Schriftführerin

Vorsitzender