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Oi Bleedche
Ausgabe 34/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Interkommunaler Gewerbepark IGS

1. Veröffentlichung der Haushaltssatzung

Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl S. 915) hat die Verbandsversammlung am 28.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

mit einem Überschuss von

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

mit einem Saldo von

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

mit einem Saldo von

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

fest gesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Steuersätze werden nicht festgesetzt.

§ 6

Planstellen werden nicht festgesetzt

§ 7

Umlagen werden wir folgt festgesetzt:

Für Verwaltungs- und Betriebskosten gesamt

163.625,00 €

davon der Stadt Gladenbach

davon der Gemeinde Lohra

davon der Gemeinde Bad Endbach

Für Investitionskosten gesamt

davon der Stadt Gladenbach

davon der Gemeinde Lohra

davon der Gemeinde Bad Endbach

Gladenbach, den 28.02.23

Der Verbandsvorstand
gez.
Peter KremerVerbandsvorsteher
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Da die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile enthält, bedarf sie keiner Genehmigung durch den Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf.

Auslegung des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan 2023 liegt zur Einsichtnahme vom 07.08.2023 bis 31.08.2023 (einschl.) in den Rathäusern der Gemeinde Lohra, der Gemeinde Bad Endbach und der Stadt Gladenbach jeweils im Vorzimmer des Bürgermeister während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.

Gladenbach, 24.07.2023

Der Verbandsvorsteher
gez. Peter Kremer
Bürgermeister der Stadt Gladenbach