Die Gemeindekasse Bad Endbach macht darauf aufmerksam, dass am
15. August 2025
die Gewerbesteuervorauszahlung und die Gemeindeabgaben
(Grundsteuer, Wasser-, Abwasser- und Niederschlagswassergebühren)
für das III. Quartal 2025
fällig waren.
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich angemahnt, die Rückstände bis spätestens
05. September 2025
an die Gemeindekasse Bad Endbach zu zahlen.
Um weitere Mahn- und Vollstreckungskosten zu vermeiden, bitten wir die Steuerpflichtigen den o. g. Zahlungstermin einzuhalten und verweisen gleichzeitig auf die Möglichkeit der Erteilung eines „SEPA-Lastschriftmandates“.
Für Fragen steht ihnen die Gemeindekasse gerne zur Verfügung.