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Oi Bleedche
Ausgabe 38/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Waschen von Fahrzeugen auf privaten Grundstücken

Es ist bequem und günstig, das Auto zuhause zu waschen und den Fahrzeugschmutz auf der Garageneinfahrt oder dem Stellplatz mit Schlauch und Putzeimer zu entfernen. Doch so komfortabel die Autowäsche direkt vor der Haustür ist, so umweltschädlich ist sie auch. Dadurch, dass sich mit dem Wasser viele Ölrückstände, Teer und andere Stoffe lösen, kann das Grundwasser stark verunreinigt werden. Zudem kommen bei der privaten Autowäsche oft aggressive Reinigungsmittel und Chemikalien zum Einsatz, die das Grundwasser zusätzlich belasten.

Wird das Fahrzeug auf einem versiegelten Untergrund gewaschen wo das Abwasser anschließend in die Kanalisation eingeleitet wird, können die wassergefährdenden Stoffe (Reinigungsmittel, Reste von Öl, Benzin und Ruß) die Abwasserbehandlung und die anschließende Klärschlammverwertung beeinträchtigen.

In verschiedenen Bereichen in unserer Gemeinde besteht eine Trennung von Schmutz- und Regenwasser im Kanalsystem. Im schlimmsten Fall gelangt das Abwasser dann direkt in ein Gewässer, dies ist nicht zulässig.

Zu beachten ist:
  • Motorwäsche ist verboten.
  • Fahrzeug sollte nur mit klarem Wasser und z.B. Schwämmen, Bürsten (keine Dampfstrahler o.ä.) gereinigt werden, chemische Reinigungsmittel nicht verwenden.
  • Fahrzeugwäsche in Wasserschutzgebieten ist generell verboten.
  • Waschen von Fahrzeugen in Bereichen, wo das Abwasser über ein Trennsystem direkt in ein Gewässer gelangt, ist verboten.
  • Waschen von Fahrzeugen auf unversiegeltem Untergrund ist verboten.

Fahrzeuge sollten nur in zugelassen Waschanlagen bzw. auf Waschplätzen gereinigt werden. Diese Einrichtungen verfügen über ein grundwasserschonendes Reinigungssystem und schonen somit unsere Umwelt.

Für weitere Infos können Sie sich an den FB Bauen und Planen in Ihrer Gemeindeverwaltung wenden.