genordet, ohne Maßstab
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach hat in ihrer Sitzung am 05.09.2022 die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Änderung der Straßenführung des Schlierbacher Weges zwischen Wommelshausen und Schlierbach nördlich des Steinbruchs Hartenrod“ zur Offenlage beschlossen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Planziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlegung eines Teilabschnittes des Schlierbacher Weges. Zur Darstellung gelangt hierzu eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Wirtschaftsweg“.
Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bauleitplans sowie der Erstellung des Umweltberichtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung.
Der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichtes sowie die vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen liegen in der Zeit von
Dienstag, dem 04.10.2022 - einschließlich Freitag, dem 04.11.2022
in der Gemeindeverwaltung Bad Endbach, Fachbereich Bauen, Planen + Energie, Herborner Straße 1, 35080 Bad Endbach, während der üblichen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden.
Die Unterlagen können zudem auf der Homepage www.rathaus-bad-endbach.de unter der Rubrik „Rathaus & Politik“ -> „Bauleitplanung sowie dem zentralen Internetportal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de eingesehen und heruntergeladen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i. S. d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
| Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: | ||
| a) | Umweltbericht gemäß § 2a BauGB. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei: | |
| • | Boden und Fläche: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Bodenhaushalt, Formulierung eingriffsminimierender Maßnahmen | |
| • | Wasser: Feststellung, dass amtlich festgestellte Überschwemmungsgebiete, Trinkwasserschutzgebiete, oberirdische Gewässer und Quellbereiche nicht negativ berührt werden, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Wasserhaushalt, Formulierung eingriffsminimierender Maßnahmen | |
| • | Luft und Klima: Beschreibung und Bewertung des Plangebietes bezüglich der Kalt- und Frischluftbildung und des Lokal- bzw. Kleinklimas | |
| • | Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, naturschutzrechtliche Bestands- und Eingriffsbewertung, Bewertung biotopschutzrechtlicher Belange (Betroffenheit geschützter Lebensraumtyp „Flachland-Mähwiese“) | |
| • | Tiere und artenschutzrechtliche Belange: Beschreibung der gesetzlichen Bestimmungen zum Artenschutz und Beurteilung der potenziellen Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange, Formulierung und Beschreibung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintretens von Tatbeständen nach § 44 BNatSchG | |
| • | Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung, Europäische Vogelschutzgebiete: Benennung und Bewertung der Auswirkungen auf die nächstgelegenen Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) | |
| • | Biologische Vielfalt: Bestimmung der Begrifflichkeit und Bewertung der Bedeutung des Plangebietes für die biologische Vielfalt | |
| • | Landschaft: Beschreibung des Untersuchungsgebietes und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild, | |
| • | Mensch, Wohn- und Erholungsqualität: Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Siedlungsbereiche und der Naherholungsfunktion | |
| • | Kulturelles Erbe und Denkmalschutz: Feststellung einer fehlenden Betroffenheit von Kultur und sonstigen Sachgütern, Hinweis darauf, dass während der Erdarbeiten auf mögliche Bodendenkmäler zu achten ist | |
Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).
| b) Umweltrelevante Stellungnahmen | ||
| - | BUND (20.01.2022): Anregung zur Begrenzung der Straßenbreite auf das notwendige Maß, Ausführungen zu Bodenerosionen und Thematik des angrenzenden Steinbruchs. | |
| - | Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf (26.01.2022): keine Anregungen seitens des Fachdienstes Bauen, allgemeine Ausführungen und Hinweise zur Beachtung der Eingriffsregelung und zu Kompensationsmaßnahmen (u.a. funktionaler Ausgleich für den betroffenen Lebensraumtyp), Ausführungen zur Thematik Artenschutz (Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen), Hinweis, dass Trinkwasserschutzgebiete nicht berührt werden, Anregung zur Erbringung des erforderlichen Ausgleichs über eine Renaturierungsmaßnahme am Hilsbach, allgemeine Hinweise zur Gestaltung und Ausbau des Wirtschaftsweges (u.a. Befestigung), Hinweis bezüglich der Betroffenheit eines Lebensraumtyps und eines möglichen Ausgleichs. | |
| - | Regierungspräsidium Gießen (25.01.2022): Keine Bedenken in Bezug auf regionalplanerische Belange, Hinweis, dass Wasserschutzgebiete, oberirdische Gewässer nicht berührt werden, allgemeine Ausführungen zur Thematik Hochwasserschutz und Starkregenereignisse, Ausführungen zum nachsorgenden und vorsorgenden Bodenschutz, keine Bedenken in Bezug auf immissionsschutzrechtliche Belange, Hinweise der Bergaufsicht, keine Bedenken seitens der Landwirtschaft, eine Betroffenheit von Landschaftsschutzgebietes und Naturschutzgebieten liegt nicht vor, Hinweise zur Beachtung forstrechtlicher Belange aufgrund von Waldbeständen, allgemeine Ausführungen zum Bauleitplanverfahren. | |
| c) Weitere umweltrelevante Informationen liegen nicht vor. | ||
Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Bad Endbach, 22.09.2022
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