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Oi Bleedche (Bad Endbach)
Ausgabe 38/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Straßenreinigung

Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die Verpflichtung zur Straßen- bzw. Gehwegreinigung hin. Nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Bad Endbach haben die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen und erschlossenen, bebauten und unbebaute Grundstücke die Verpflichtung, die angrenzende Fahrbahn, Gehweg, Straßenrinne usw. am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag zu reinigen.

Plötzlich oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzungen machen ein sofortiges Reinigen notwendig. Gleiches gilt für sonstige Benutzer, die das Grundstück gebrauchen. Eigentümer haben dafür zu sorgen, dass die Reinigungspflicht von den Nutzern erfüllt wird. In diesem Zusammenhang bitten wir, den Dreck nicht in den Gully zu kehren.

Der Gehweg bzw. die Straße vor dem Grundstück ist die „Visitenkarte“ des Hauses.

Bei der Reinigung ergibt sich dann auch die Gelegenheit die Bepflanzung an der Straße bzw. dem Gehweg zu überprüfen. Hecken, Büsche oder Zweige stellen, wenn sie über die Grundstücksgrenze auf den Gehweg oder die Fahrbahn hineinragen für die Fußgänger und den Kraftfahrzeugverkehr eine Beeinträchtigung dar, die nicht geduldet werden kann.

Wir bitten alle Grundstückseigentümer, ihre Bepflanzung an der Grundstücksgrenze zu Gehweg oder Fahrbahn zu überprüfen und ggf. die Bepflanzung bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Über Gehwegen ist ein Freiraum von mindestens 2,30 m und über Straßen ein Freiraum von mindestens 4,50 m einzuhalten bzw. freizuschneiden.