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Oi Bleedche (Bad Endbach)
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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76-2 I Nachtrag Gebührensatzung Benutzung von Räumen

 — 76/2

I. Nachtrag

zur Gebührensatzung für die Benutzung der Räume und Einrichtungen der Bürgerhäuser und Dorfgemeinschaftshäuser in Bad Endbach

vom 19.12.2019

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. I, Nr. 24), hat die Gemeindevertretung am 12.12.2025 folgenden I. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Benutzung der Räume und Einrichtungen der Bürgerhäuser und Dorfgemeinschaftshäuser in Bad Endbach beschlossen.

Artikel 1

Die Gebührensatzung für die Benutzung der Räume und Einrichtungen der Bürgerhäuser und Dorfgemeinschaftshäuser in Bad Endbach vom 19.12.2019, wird wie folgt geändert:

Artikel 2

Im § 1 (Benutzungsgebühren) werden die Festsetzungen für die Gruppe IV wie folgt neu gefasst:

G R U P P E IV

Die Schlachthausgebühren für Schlierbach betragen:

Rind (Töten und zerlegen):

50,00 €

Schwein (Töten und zerlegen):

50,00 €

Wildschein (Töten und ausnehmen)

50,00 €

Schaf, Ziege, Spanferkel, Rehe

(Töten und ausnehmen):

30,00 €

Strom- und Wasserverbrauch sind jeweils nach dem tatsächlichen Verbrauch abzurechnen.

Es gilt die von der Gemeindevertretung am 06.12.2019 beschlossene Benutzungsordnung über die Verwaltung und Nutzung der Bürgerhäuser und Dorfgemeinschaftshäuser und das Schlachthaus in der Gemeinde Bad Endbach.

Artikel 3

Dieser Nachtrag tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft. Er wird in der Wochenzeitung „Oi Bleedche“ für die Gemeinde Bad Endbach Nr. 4 vom 22.01.2026 öffentlich bekannt gemacht.

Bad Endbach, den 22.01.2026

Der Gemeindevorstand der

Gemeinde Bad Endbach

Weber

(S)

Bürgermeisterin