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Oi Bleedche
Ausgabe 44/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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14 Niederschrift zur Sitzung Gemeindevertretung

zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, 17. Oktober 2022

TOP 1.

Eröffnung und Begrüßung

Der Vorsitzende Claus Lixfeld eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden.

TOP 2

Feststellungen

TOP 2.1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Zu diesem Zeitpunkt sind 18 Gemeindevertreter/innen anwesend.

TOP 2.2.

Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung

Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest.

TOP 3.

Organisatorische Mitteilungen

Zur letzten Niederschrift der Gemeindevertretung vom 05.09.2022 gibt es keine Einwände.

Der Vorsitzende gratuliert nachträglich allen Mandatsträgern, die seit der letzten Sitzung Geburtstag hatten und wünscht Ihnen noch alles Gute.

Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung wird am Freitag, 09.12.2022 um 19 Uhr im Jeegels Hoob stattfinden.

Der Vorsitzende erläutert nochmals das weitere Vorgehen, zum Beschluss zu TOP 6.1 der Sitzung am 05.09.2022.

TOP 4

Berichte

TOP 4.1.

Bericht über die Ausführung von Beschlüssen

entfällt

TOP 4.2.

Kurzbericht des Bürgermeisters

Bürgermeister Schweitzer gibt den Kurzbericht ab.

TOP 4.3.

Berichte aus Verbänden

Da keine Verbandsversammlungen seit der letzten Sitzung stattfanden, werden keine Berichte abgegeben.

TOP 5

Anfragen

TOP 5.1.

Anfrage der CDU-FWG-Koalition bez. Glasfaserausbau durch die Dt. Glasfaser

Viele Bürgerinnen und Bürger sind mit der Frage an uns (CDU-FWG-Koalition) herangetreten, wie es nach Ablauf der Antragsfristen für die Deutsche Glasfaser weitergeht, da diese zur Zeit nicht auf Anfragen reagiert. Deshalb unsere Frage an den Herrn Bürgermeister:

1.

Welches Ergebnis, in Prozent der abgeschlossenen Verträge, hat die Einwerbung der Deutsche Glasfaser erbracht?

2.

Sollte die deutsche Glasfaser nicht in Bad Endbach erschließen, welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die bereits abgeschlossenen Verträge?

3.

Bleibt es beim Anteil der Gemeinde Bad Endbach in Höhe von rund 363.350,-€ für die Beteiligung am Kooperationsvertrag mit der Breitband GmbH Marburg-Biedenkopf?

4.

Wie kann eine Erschließung z.B. des Ortsteils Dernbach und anderer nicht versorgter Gemeindeteile erfolgen?

Herr Bürgermeister Schweitzer beantwortet diese Anfrage mündlich in der Sitzung.

Es liegen keine weiteren schriftlichen Anfragen vor.

Mündliche Anfragen aus aktuellem Anlass werden vom Bürgermeister beantwortet.

TOP 6

Vorlagen des Gemeindevorstandes / des Bürgermeisters

TOP 6.1.

Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 für die Feuerwehr

(siehe Vorlage zur GV-Sitzung m 04.07.2022, TOP 6.7)

Die Gemeindevertretung beschließt die Mittel für die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 in Höhe von 600.000,-- € im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung zu stellen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:

-

Die Gemeindevertretung beschließt für den Haushaltsplan 2023 ein „Budget Löschwasserversorgung“ in Höhe von 600.000,-€

-

Der Fahrzeugweltmarkt wird ab sofort erkundet nach einem TLF 4000

-

Parallel werden die Kalibrierungen der Ortsteile bis Frühjahr 2023 ausgewertet und (Bau-) Maßnahmen definiert.

-

Gemeindevertretung wird laufend über Ergebnisse informiert

-

Gemeindevertretung entscheidet bei Verfügbarkeit eines gebrauchten TLF 4000 über Anschaffung

-

Gemeindevertretung entscheidet über mögliche Baumaßnahmen

-

Der Brandschutzaufsicht sind die Ergebnisse bis zum 30.06.2023 vorzulegen.

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag inkl. der empfohlenen Änderungen des Haupt- und Finanzausschusses abstimmen.

Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/242

dafür: 18, dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

TOP 6.2.

Entwidmung und anschließender Verkauf einer Teilfläche einer Wegeparzelle und Verkauf einer Parkplatz-Fläche an der Hauptstraße in Hartenrod

(siehe Vorlage zur GV-Sitzung am 05.09.2022, TOP 6.5)

Die Gemeindevertretung beschließt, die beiden Flächen Flur 2, Flurstück 241/2, ca. 112 m² und Flur 2, Flurstück 309, ca. 1.024,25 m², sofern notwendig zu entwidmen und an die Firma Hinterlang GmbH & Co. KG zum Bodenrichtwert zu verkaufen.

Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/243

dafür: 18, dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

TOP 6.3.

Anschaffung einer neuen Geschwindigkeitsmessanlage incl. Zubehör und Anschaffung eines neuen Fahrzeugs nebst Ausbau für die mobile Geschwindigkeitsmessanlage im gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk

(siehe Vorlage zur GV-Sitzung am 05.09.2022, TOP 6.6)

Die Gemeindevertretung genehmigt abweichend von der Vergabeordnung -als Art der Vergabe- die freihändige Vergabe nach vorherigem Interessebekundungsverfahrens in der HAD. Weiterhin beschließt die Gemeindevertretung den Kauf des volldigitalen Geschwindigkeitsmessgerätes Typ ES 8.0 mit Ankopplung der digitalen F8.0 Blitzeinheit nebst Zubehör sowie 2.ter Kamera incl. Blitzeinheit und des Fahrzeuges VW T6 von der Fa. Kistler Group, zum Gesamtpreis von ca. € 178.141,81 (brutto) zu empfehlen. Sollte das Interessebekundungsverfahren einen günstigeren/wirtschaftlicheren Bieter in Bezug auf das Fahrzeug ergeben, wird der Auftrag an diesen vergeben.

Der Kostenanteil der Gemeinde Bad Endbach beträgt bei verbleibenden vier Mitgliedskommunen ca. 45.000,00 Euro.

Der Gemeindevorstand hat dies in seiner Sitzung vom 11.07.2022 beschlossen.

Die Gemeinden Angelburg, Lohra und Weimar haben den Austritt aus dem Ordnungsbehördenbezirk zum 31.12.2022 mitgeteilt. Die Gemeinde Steffenberg berät derzeit in den Gremien den Beitritt in den Ordnungsbehördenbezirk, sodass sich bei einer positiven Entscheidung die Kosten der Mitgliedskommunen noch verringern können. Außerdem haben die Kommunen Siegbach, Bischoffen und Dietzhölztal ein grundsätzliches Interesse an einem Beitritt in den Ordnungsbehördenbezirk bekundet.

Die o. g. Kosten beziehen sich auf ein Informationsangebot vom 21.06.2022 (siehe Anlage).

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:

Die Gemeindevertretung beschließt, den vorliegenden Beschlussvorschlag mit der Ergänzung, dass abweichend des angegebenen Gesamtpreises von ca. 178.141,81,-€ im Haushalt der Gemeinde Bad Endbach für das Jahr 2023 190.000,-€ eingestellt werden.

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag inkl. der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses abstimmen.

Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/244

dafür: 18, dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

TOP 6.4.

Änderung B-Plan "Antspfuhl", Bad Endbach (Lerchenstraße/Rotkelchenweg)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach beschließt,

1.

den Bebauungsplan „Antspfuhl“ im Kernort Bad Endbach gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern. Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soll gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.

2.

den vorgelegten Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Antspfuhl“ der Gemeinde Bad Endbach, mit der vom Gemeindevorstand beschlossenen Empfehlung, dass PV- und Solaranlagen grundsätzlich möglich sein sollen, und eine Dachfarbe nicht mehr vorgeschrieben sein soll, zuzustimmen.

3.

den Gemeindevorstand zu beauftragen, die betroffene Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB zu beteiligen.

Die Vorsitzende der FWG-Fraktion, Frau Sabine Aßmann, stellt den Antrag, diesen TOP an den Bau- und Planungsausschuss zu überweisen.

Abstimmungsergebnis zum Überweisungsantrag:

17 Ja; 0 Nein, 1 Enthaltung

Damit ist dieser TOP an den Bau- und Planungsausschuss überwiesen.

TOP 6.5.

Aufstellung einer Außenbereichssatzung im Bereich Brunnenstraße, OT Schlierbach

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach beschließt,

1.

im Bereich der Flurstücke Gemarkung Schlierbach, Flur 1, Flurstücke 199/2 und 199/3, eine „Satzung über die Festlegung der Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles sowie über den Einbezug einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen,

2.

der vorgelegten Fassung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB, bestehend aus der Planzeichnung, zuzustimmen.

3.

den Gemeindevorstand zu beauftragen, die betroffene Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu unterrichten sowie die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/246

dafür: 18, dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

TOP 6.6.

IV. Nachtrag zur Verwaltungskostensatzung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach beschließt den vorgelegten IV. Nachtrag zur Verwaltungskostensatzung.

Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/247

dafür: 18, dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

TOP 6.7.

Wasserbilanz Mittelhessen 2021

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach berät über die Wasserbilanz Mittelhessen 2021 und nimmt diese zur Kenntnis.

TOP 6.8.

Antrag des Ski Club Hartenrod 1957 e.V. über einen Fördermittelzuschuss zur Erneuerung des Dachs

Gemäß der Satzung zur Vereinsförderung empfiehlt der Gemeindevorstand der Gemeindevertretung dem Ski-Club Fördermittel in Höhe von 2.500,00 € zur Erneuerung des Dachs der Skihütte Hartenrod zur Verfügung zu stellen.

Die Vorsitzende der SPD-Fraktion, Frau Tamara Reiers, stellt den Änderungsantrag, dem Ski Club einen Fördermittelzuschuss in Höhe von 5.000,00 € zu gewähren.

Der Vorsitzende lässt über den Antrag mit 5.000,00 € Vereinsförderung abstimmen.

Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/249

dafür: 14, dagegen: 1, Stimmenthaltung: 3

TOP 6.9.

Preiserhöhung 5 Sterne SaunaPremium-Tarife zum 01.12.2022

Die Gemeindevertretung beschließt, die vorgelegten neuen Eintrittstarife (Gebührensatzung für die Benutzung der Lahn-Dill-Bergland-Therme) für die 5 Sterne SaunaPremium- Landschaft, zum 01.12.2022.

Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/250

dafür: 18, dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

TOP 6.10.

Unterstützung Antrag auf Bundesförderung Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend, und Kultur 2022

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach beschließt, den Antrag auf Bundesmittel zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen, Sport, Jugend und Kultur 2022 für die Sanierung des Sportparks (ehemals KSF-Zentrum) im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Landkreis Marburg-Biedenkopf zu unterstützen. Dieser Beschluss ist keine Grundsatzentscheidung für das Projekt.

Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/251

dafür: 16, dagegen: 2, Stimmenthaltung: 0

TOP 7

Anträge

TOP 7.1.

Antrag der SPD-Fraktion Bad Endbach /Prüfantrag: Antrag auf Überprüfung der Aufnahme einer Verpflichtung zur Errichtung und Nutzung von Zisternen durch eine Gestaltungssatzung

(siehe Antrag zur GV-Sitzung am 05.09.2022, TOP 7.2)

1)

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, bei der Aufstellung zukünftiger Bebauungspläne die Aufnahme einer Verpflichtung zur Errichtung und Nutzung von Zisternen bzw. eine Verpflichtung zum Versickern des Regenwassers auf dem eigenen Grundstück zu prüfen und setzt diese auf Grundlage von § 9‚ Abs. 1 Nr. 20 BauGB fest, sofern nicht im Einzelfall der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dagegensteht.

2)

Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, ob bei Neubauten (nach § 34 und § 35 BauGB) eine Verpflichtung zur Errichtung und Nutzung von Zisternen bzw. eine Verpflichtung zum Versickern des Regenwassers auf dem eigenen Grundstück durch eine Gestaltungssatzung festgesetzt werden kann und setzt diese auf Grundlage der nachzukommenden, allgemeinen Sorgfaltspflichten nach dem Wasserhaushaltsgesetz § 5 Abs. 2 fest, wonach eine jede Person verpflichtet ist, eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen.

Sofern dies technisch möglich und verhältnismäßig ist, soll dies umgesetzt werden. Das Wasser der Zisterne darf für die Gartenbewässerung und für die Toilettenspülung/en verwendet werden.

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt folgende Änderungen:

Die Gemeindevertretung beschließt unter Punkt 2) den letzten Satz abzuändern in „Das Wasser der Zisterne kann z.B. für die Gartenbewässerung und die Toilettenspülung/en verwendet werden.“

Es wird als Punkt 3) angefügt:

Es muss eine an das bestehende Kanalnetz angepasste Einleitung gegeben sein.

Der Vorsitzende lässt über den Antrag inkl. der empfohlenen Änderungen des Bau- und Planungsausschusses abstimmen.

Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/252

dafür: 18, dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

TOP 7.2.

Antrag der CDU-FWG-Koalition bez. "Spielstraße auf Zeit"

(siehe Antrag zur GV-Sitzung am 05.09.2022, TOP 7.3)

Die Gemeindevertretung beschließt:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, das Konzept „Spielstraßen auf Zeit in Bad Endbach“ in Abstimmung mit den betreffenden Ortsbeiräten umzusetzen.

Sollten hierdurch Kosten für notwendige Anschaffungen oder interne Verrechnungen entstehen, sind diese zukünftig im Gemeindehaushalt einzuplanen.

Der Gemeindevorstand hat diesbezüglich eine rechtliche Stellungnahme vom Hessischen Städte- und Gemeindebund eingeholt.

Grundsätzlich sind Sperrungen von Straßen ordnungsbehördliche Angelegenheiten und stehen nur dem Bürgermeister als Straßenverkehrsbehörde zu.

Der Vorsitzende erklärt den Antrag ohne weitere Beratung und Beschlussfassung für erledigt.

TOP 7.3.

Antrag der CDU-FWG-Koalition bez. Änderung der Stellplatzsatzung

(siehe Antrag zur GV-Sitzung am 05.09.2022, TOP 7.6)

Der Gemeindevertretung beschließt:

Die Stellplatzsatzung in der aktuellen Fassung- zuletzt geändert am 06.12.2019- wie nachfolgend dargestellt zu ändern:

§8, Abs. 3

1)

3500,-€ je Stellplatz

2)

3500,-€ je Stellplatz

3)

3000,-€ je Stellplatz

Die SPD-Fraktion stellte folgenden Änderungsantrag in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Stellplatzsatzung in der aktuellen Fassung - zuletzt geändert am 06.12.2019- wie nachfolgend dargestellt zu ändern:

Anlage zur Stellplatzsatzung (§ 4 Abs1)

Hinzugefügt/geändert wird unter:

Nr.

Verkehrsquelle

Zahl der Stellplätze für PKW

1.1

Einfamilienhäuser bei einer Grundstücksgröße

unter 400 qm

2 Stpl.

1.2

Einfamilienhäuser bei einer Grundstücksgröße

ab 400 qm

3 Stpl.

1.3

Wohngebäude und sonstige Gebäude ab zwei Wohnungen

2 Stpl. je Wohnung

Der Haupt- und Finanzausschuss und der Bau- und Planungsausschuss empfehlen der Gemeindevertretung sowohl den Antrag der CDU-FWG-Koalition als auch den Änderungsantrag der SPD zu beschließen.

Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/254

dafür: 18, dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

TOP 7.4.

Antrag der SPD-Fraktion bez. der Erstellung eines Nahmobilitätskonzeptes zum Fuß- und Radverkehr

Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag:

1.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, Möglichkeiten zur Erstellung eines Nahmobilitätskonzeptes im Gemeindegebiet zu untersuchen.

1.1

Dabei soll die Situation für den Fuß- und Radverkehr zunächst entlang der Landstraße 3050 zwischen Hartenrod, Schlierbach, Bad Endbach bis Wommelshausen-Hütte betrachtet werden.

2.

Im zweiten Schritt soll die Radverkehrsverbindung unter den Ortsteilen in Augenschein genommen und die bestehenden Radwege zu einem Radwegenetz geschlossen werden.

3.

Der Gemeindevorstand soll eine Fuß- und Radwegenetzanalyse, für den genannten Bereich, in Auftrag geben und dafür folgendes berücksichtigen:

3.1

Der Gemeindevorstand wird beauftragt festzustellen, ob und wo in dem Radwegenetz Fahrradreparatur-Stationen installiert werden können.

3.2

Um die Barrierefreiheit zu verbessern wird der Gemeindevorstand beauftragt zu klären, in wie fern abgesenkte Bordsteine, wo noch nicht vorhanden, mit taktilen Elementen gesetzt werden können.

4.

Darüber hinaus beauftragt die Gemeindevertretung den Gemeindevorstand geeignete Fördermöglichkeiten zu ermitteln.

5.

Für diese Maßnahme sollen in 2023 Haushaltsmittel bereitgestellt werden.

Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/255

dafür: 18, dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0

TOP 7.5.

Antrag der CDU-FWG-Koalition bez. der Vorlage des Haushaltsplanentwurfes 2023 im Teilfinanzhaushalt

Die CDU-FWG-Koalition stellt folgenden Antrag:

Die Gemeindevertretung beschließt:

Die Vorlage des Haushaltsentwurfs der Gemeinde Bad Endbach für das Kalenderjahr 2023 erfolgt im Teilfinanzhaushalt projektiert.

Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/256

dafür: 9, dagegen: 0, Stimmenthaltung: 9

Somit ist dieser Antrag beschlossen.

Bad Endbach, 18.10.2022

gez.

gez.

Simone Fuchs

Schriftführerin

Claus Lixfeld

Vorsitzender