Es wird gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz festgestellt:
| 2. | Herr Michael Gruber, 35080 Bad Endbach, hat durch schriftliche Erklärung vom 21.10.2022 mit sofortiger Wirkung sein Mandat im Ortsbeirat Günterod niedergelegt. |
|
| Die nächste noch nicht berufene Listenbewerberin der Gemeinschaftsliste Günterod mit den meisten Stimmen, Frau Dorothea Schellhorn, 35080 Bad Endbach, rückt mit Wirkung vom 22.10.2022 in den Ortsbeirat Günterod nach. |
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO i. V. m. § 25 KWG.
Bad Endbach, den 10.11.2022