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Oi Bleedche
Ausgabe 45/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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I. Nachtrag zur Stellplatzsatzung

zur Stellplatzsatzung der Gemeinde Bad Endbach

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) sowie der §§ 52, 86 Abs. 1 Nr. 23 und 91 Abs. 1 Nr. 4 der Hessischen Bauordnung (HBO) vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde in ihrer Sitzung am 06.12.2019 die Stellplatzsatzung der Gemeinde Bad Endbach beschlossen.

Artikel 1

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach hat in Ihrer Sitzung am 17.10.2022 die Stellplatzsatzung wie folgt geändert:

Artikel 2

§ 8 Ablösung

Abs. 3)

Für das Gebiet der Gemeinde werden folgende Ablösungsbeträge pauschal je Stellplatz festgelegt:

Zonen:

1)

3.500,-€ je Stellplatz

2)

3.500,-€ je Stellplatz

3)

3.000,-€ je Stellplatz

Artikel 3

In der Anlage zu § 4 Abs. 1 der Stellplatzsatzung wird die Tabelle wie folgt geändert/ergänzt:

Nr.

Verkehrsquelle

Zahl der Stellplätze für PKW

1.1.

Einfamilienhäuser bei einer Grundstücksgröße unter 400 qm

2 Stpl.

1.1.1

Einfamilienhäuser bei einer Grundstücksgröße ab 400 qm

3 Stpl.

1.2

Wohngebäude und sonstige Gebäude ab zwei Wohnungen

2 Stpl. je Wohnung

Artikel 4

Dieser I. Nachtrag tritt am Tage nach seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Er wird in der Wochenzeitung für die Gemeinde Bad Endbach „Oi Bleedche“ Nr. 44 vom 10.11.2022 öffentlich bekanntgemacht.

Bad Endbach, den 10.11.2022

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Bad Endbach
gez.
Schweitzer
Bürgermeister