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Oi Bleedche (Bad Endbach)
Ausgabe 45/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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90-1 IV Nachtrag zur Hundesteuersatz

90/1

IV. Nachtrag

zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer

im Gebiet der Gemeinde Bad Endbach, vom 08.02.1999, zuletzt geändert durch den III. Nachtrag vom 25.01.2010

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005(GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November 2007 (GVBl. I S. 757), der §§ 1, 2 und 7 des Gesetzes über kommunale Abgaben vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225) zuletzt geändert durch Artikel 7 b des Gesetzes zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze vom 31.01.2005 (GVBl. I S. 54) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach am 23.10.2023 folgenden IV. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Bad Endbach beschlossen:

Artikel I

Die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Bad Endbach vom 08.02.1999, zuletzt geändert durch den III. Nachtrag vom 25.01.2010 wird wie folgt geändert:

Artikel II

§ 6

Steuerbefreiungen

Der Absatz 3 erhält folgende neue Fassung:

(3)

a)

Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen oder in der Obhut dieser (z.B. Pflegestellen) vorübergehend untergebracht sind,

b)

erste Hunde pro Haushalt, die von ihren Halterinnen oder Haltern aus einem Tierheim im Landkreis Marburg-Biedenkopf erworben wurden. Diese gilt für 24 Monate.

§ 10

Meldepflicht

Dem § 10 (Meldepflicht) wird der Absatz 4 wird mit folgendem Wortlaut hinzugefügt:

(4)

Verstöße gegen die Meldepflicht werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 1.000,-€ geahndet.

Artikel III

§ 13

Inkrafttreten

Dieser Nachtrag tritt am Tage nach Vollendung seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Er wurde in der Wochenzeitung „Oi Bleedche“ Nr. 45 für die Gemeinde Bad Endbach vom 09.11.2023 öffentlich bekannt gemacht.

Bad Endbach, den 09.11.2023

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Bad Endbach
gez.
Schweitzer
Bürgermeister