Die Gemeindekasse Bad Endbach macht darauf aufmerksam, dass am
15.11.2022
die Gewerbesteuervorauszahlung und die Gemeindeabgaben
(Grundsteuer, Wasser- und Kanalgebühren, Niederschlagswassergebühren)
für das IV. Quartal 2022
fällig waren.
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich angemahnt, die Rückstände bis spätestens
09. Dezember 2022
an die Gemeindekasse Bad Endbach zu zahlen.
Um weitere Mahn- und Vollstreckungskosten zu vermeiden, bitten wir die
Steuerpflichtigen den o. g. Zahlungstermin einzuhalten und verweisen gleichzeitig auf die Möglichkeit der Erteilung eines „SEPA-Lastschriftmandates“.
Für Fragen steht ihnen die Gemeindekasse gerne zur Verfügung.