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Ausgabe 48/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Öffentliche Mahnung von Steuern und Gebühren

Öffentliche Mahnung von Steuern und Gebühren

Die Gemeindekasse Bad Endbach macht darauf aufmerksam, dass am

15.11.2022

die Gewerbesteuervorauszahlung und die Gemeindeabgaben

(Grundsteuer, Wasser- und Kanalgebühren, Niederschlagswassergebühren)

für das IV. Quartal 2022

fällig waren.

Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich angemahnt, die Rückstände bis spätestens

09. Dezember 2022

an die Gemeindekasse Bad Endbach zu zahlen.

Um weitere Mahn- und Vollstreckungskosten zu vermeiden, bitten wir die

Steuerpflichtigen den o. g. Zahlungstermin einzuhalten und verweisen gleichzeitig auf die Möglichkeit der Erteilung eines „SEPA-Lastschriftmandates“.

Für Fragen steht ihnen die Gemeindekasse gerne zur Verfügung.