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Oi Bleedche
Ausgabe 48/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Wichtige Mitteilung der Friedhofsverwaltung

der Gemeinde Bad Endbach zum Anbringen von Nägeln an Bäume auf Baumgrabstätten

Aus aktuellem Anlass weist die Friedhofsverwaltung ausdrücklich darauf hin, dass das An- oder Aufbringen von Nägeln/Schrauben an den Bäumen auf Baumgrabstätten ausschließlich dem Bauhof vorbehalten ist.

Wir verwenden dazu spezielle Alu-Schrauben, die den Baum nicht mehr belasten als unbedingt nötig und ausschließlich zum fachgerechten Anbringen eines Namensschildes.

Jeder weitere eingeschlagene Nagel/Schraube stellt eine Wunde für den Baum dar, die er erst wieder verschließen muss, da er sonst an anderen Krankheiten durch eindringende Krankheitserreger, Schädlinge und Pilze erkranken kann. Insbesondere herkömmliche Eisennägel/-schrauben sind durch die Bildung von Rost eine besondere Gefahrenquelle und können zum Eingehen des Baumes führen!

Wir bitten deshalb höflich darum, das Anbringen von Nägeln/Schrauben an Bäumen zu unterlassen. In den Bestimmungen der Friedhofsordnung ist das An- und Aufbringen von Grabschmuck an Baumgrabstätten klar untersagt.

Der Bauhof wird alle an den Bäumen von Baumgrabstätten des Waldfriedhofes Wommelshausen unerlaubterweise angebrachten Nägel fachgerecht entfernen und unzulässig befestigten Grabschmuck anschließend bei der Gemeinde zur Abholung bereit legen.

!! Wir bitten um entsprechende Beachtung!

Für weitere Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre Friedhofsverwaltung
Bad Endbach