Die Gemeinde Bad Endbach weist alle Katzenhalter/innen die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren drauf hin, dass gemäß der Katzenschutzverordnung vom 04.03.2024 diese zuvor von einem Tierarzt/einer Tierärztin kastrieren und mittels Mikrochip oder Tätowierung kennzeichnen sowie registrieren zu lassen. Als Katzenhalter/in gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.
Der Nachweis der Kastration ist dem Fachbereich Ordnungswesen und Bürgerservice auf Verlangen vorzulegen. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die Gebote der Katzenschutzverordnung können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Bei Rückfragen steht der Fachbereich Ordnungswesen und Bürgerservice gerne zur Verfügung.