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Oi Bleedche
Ausgabe 51/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Kein Feuerwerk in Nähe der Fachwerkhäuser, Krankenhäuser und Altenheime

Gemäß des Sprengstoffgesetzes des Bundes dürfen Silvesterböller nicht in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern gezündet werden. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist ebenfalls in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten. Zu den pyrotechnischen Gegenständen gehören sämtliche freiverkäuflichen Silvesterknaller und -raketen.

Das Gesetz wurde im Jahre 2009 geändert, weil es in der Vergangenheit durch die Verwendung von Feuerwerkskörpern immer wieder zu gefährlichen Bränden von Fachwerkhäusern gekommen ist.

Verstöße gegen das Verbot können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

In diesem Zusammenhang wird auch noch einmal darauf hingewiesen, dass es schon seit Mai 2009 landesweit verboten ist, die so genannten Himmelslaternen (Skylaternen) aufsteigen zu lassen!

Am Neujahrstag sollte jeder Bürger bestrebt sein, die Reste des Feuerwerks zu beseitigen und seinen Mitbürgern und den Besuchern „frisch gefegte“ Straßen, Wege und Plätze zu bieten.