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Oi Bleedche (Bad Endbach)
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Hauptsatzung

02/1

XIII. Nachtrag

zur Hauptsatzung der Gemeinde Bad Endbach vom

07.11.1994, zuletzt geändert am 19.04.2021

Aufgrund des § 6 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach am 08.12.2023 folgenden XIII. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Bad Endbach beschlossen:

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Gemeinde Bad Endbach vom 07.11.1994, zuletzt geändert am 19.04.2021, wird wie folgt geändert:

Artikel 2

Änderung § 6 Öffentliche Bekanntmachung

Der § 6 wird wie folgt geändert:

1. Nach Absatz 3 wird folgender Absatz eingefügt:

(4)

Die Veröffentlichung der Entwürfe der Bauleitpläne (Bebauungspläne oder Flächennutzungspläne) nach § 3 Abs. 2 BauGB ist unter Angabe der Internetseite oder Internetadresse und Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, vor Beginn der Veröffentlichungsfrist öffentlich bekannt zu machen. Diese Bekanntmachung muss darüber hinaus den Gegenstand (genaue Bezeichnung des Entwurfs) benennen. Die Dauer der Veröffentlichung bestimmt sich nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen,

1.

dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

2.

dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,

3.

dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und

4.

welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bestehen.

Daneben sind nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 S. 5 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung in das Internet einzustellen; die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich zu machen.

2. Der bisheriger Absatz 4 wird zu Absatz 5 und wird wie folgt geändert:

(5)

Soll ein Bauleitplan (Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan) in Kraft gesetzt wer-den, macht die Gemeinde nach Abs. 1 bekannt, dass der Bauleitplan beschlossen bzw. die Genehmigung erteilt wurde. Der rechtskräftige Bauleitplan kann während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden, worauf in der öffentlichen Bekanntmachung unter Angabe der Dienststunden und des Auslegungsortes (Gebäude und Raum) hinzuweisen ist. In der Bekanntmachung ist auch darauf hinzuweisen, dass die Dauer der Auslegung zeitlich nicht begrenzt ist. Die Gemeinde hält Bauleitplan, Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a bzw. § 10a BauGB mit Wirksamwerden der Bekanntmachung zur Einsicht für jede Person bereit und gibt über ihren Inhalt auf Verlangen Auskunft. Mit der Bekanntmachung tritt der Bauleitplan in Kraft. Wirksame Bauleitpläne sollen mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden.

Gleiches gilt für die Ersatzverkündung von Satzungen, deren Rechtsgrundlage auf § 10 Abs. 3 BauGB verweist.

3. Der bisheriger Absatz 5 wird zu Absatz 6:

(6)

Kann die Bekanntmachungsform nach Abs. 1 und 2 wegen eines Naturereignisses oder anderer unabwendbarer Zufälle nicht angewandt werden, so genügt jede andere Art der Bekanntgabe, insbesondere durch Anschlag oder öffentlichen Ausruf. In diesen Fällen wird die Bekanntmachung, sofern sie nicht durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist, in der Form der Abs. 1 und 2 unverzüglich nachgeholt.

Artikel 3

Inkrafttreten

Dieser Nachtrag tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Er wird in der Wochenzeitung „Oi Bleedche“ Nr.51 für die Gemeinde Bad Endbach vom 21.12.2023 öffentlich bekanntgemacht.

Bad Endbach, den 21.12.2023

Gemeindevorstand der
Gemeinde Bad Endbach
gez.
Schweitzer
Bürgermeister