Zuletzt gab es vermehrt Beschwerden von Spaziergängern oberhalb des Strudelweges und der Straße Am Sonnenhang, dass einzelne Hundehalter ihrer Verpflichtung zur Beseitigung des Hundekotes nicht nachkommen. Es ist ekelerregend, wenn Kinder beim Schlittenfahren mit den Hinterlassenschaft der Hunde in Kontakt kommen.
Wohlwissend, dass der überwiegende Teil der Hundehalter der Verpflichtung zur Beseitigung des Hundekots nachkommt, weist der Fachbereich Ordnungswesen und Bürgerservice wiederholt auf diese Verpflichtung hin. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.