| TOP 1. | Eröffnung und Begrüßung |
Der Vorsitzende Claus Lixfeld eröffnet um 19:31 Uhr die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden.
| TOP 2 | Feststellungen |
| TOP 2.1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Zu diesem Zeitpunkt sind 22 Gemeindevertreter/innen anwesend.
| TOP 2.2. | Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung |
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest.
| TOP 3. | Organisatorische Mitteilungen |
Zur letzten Niederschrift der Gemeindevertretung vom 09.12.2022 gibt es keine Einwände.
Der Vorsitzende gratuliert nachträglich allen Mandatsträgern, die seit der letzten Sitzung Geburtstag hatten und wünscht Ihnen noch alles Gute.
Der Vorsitzende weist auf die Anzeige der Mitgliedschaften, etc. gem. § 26a HGO hin.
Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung wird am Montag, 06.03.2023 um 19:30 Uhr im Kur- und Bürgerhaus Bad Endbach stattfinden.
| TOP 4 | Berichte |
| TOP 4.1. | Bericht über die Ausführung von Beschlüssen |
Bürgermeister Schweitzer berichtet über den Stand der Ausführung von Beschlüssen.
| TOP 4.2. | Kurzbericht des Bürgermeisters |
Bürgermeister Schweitzer gibt den Kurzbericht ab.
| TOP 4.3. | Berichte aus Verbänden |
Herr Jens Martin Jung berichtet von der Verbandsversammlung des Regionalen Nahverkehrsverbandes (RNV) und Herr Claus Lixfeld berichtet über die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Perfgebiet-Bad Laasphe.
| TOP 5. | Anfragen |
Es liegen keine schriftlichen Anfragen vor.
Mündliche Anfragen aus aktuellem Anlass werden von Bürgermeister Julian Schweitzer beantwortet.
| TOP 6 | Vorlagen des Gemeindevorstandes / des Bürgermeisters |
| TOP 6.1. | 18. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Endbach |
| hier: Abwägungs- und Feststellungsbeschluss |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach beschließt
| a.) | die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. |
| Die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsfähigen Sachverhalte sind in der beigefügten Anlage mit einer Beschlussempfehlung zusammengefasst. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsfähigen Sachverhalte sind in der beigefügten Anlage mit einer Beschlussempfehlung zusammengefasst. Die Hinweise und abwägungsfähigen Sachverhalte werden gemäß der vorgelegten Anlage beschlossen. Die Planzeichnung und die Begründung sind entsprechend der Beschlussfassung zu überarbeiten. Die Anlage wird Bestandteil dieses Beschlusses. | |
| b.) | die Fassung des Feststellungsbeschlusses. |
| Es wird gemäß § 6 Abs. 6 BauGB der Beschluss zur Feststellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bad Endbach im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Änderung der Straßenführung des Schlierbacher Weges zwischen Wommelshausen und Schlierbach nördlich des Steinbruches Hartenrod“ gefasst. Die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird gebilligt. |
Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/282
dafür: 22, dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0
| TOP 6.2. | Aufstellung eines Bebauungsplanes "Änderung der Straßenführung des Schlierbacher Weges zwischen Wommelshausen und Schlierbach nördlich des Steinbruches Hartenrod“ |
| hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach beschließt,
| c.) | die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. |
| Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsfähigen Sachverhalte sind in der beigefügten Anlage mit einer Beschlussempfehlung zusammengefasst. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsfähigen Sachverhalte sind in der beigefügten Anlage mit einer Beschlussempfehlung zusammengefasst. Die Hinweise und abwägungsfähigen Sachverhalte werden gemäß der vorgelegten Anlage beschlossen. Die Planzeichnung und die Begründung sind entsprechend der Beschlussfassung zu überarbeiten. Die Anlage wird Bestandteil dieses Beschlusses. | |
| d.) | den vorgelegten Städtebaulichen Vertrag. |
| e.) | die Fassung des Satzungsbeschlusses |
| Es wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan “ Änderung der Straßenführung des Schlierbacher Weges zwischen Wommelshausen und Schlierbach nördlich des Steinbruches Hartenrod als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. |
Die Fraktionsvorsitzender der FWG, Frau Sabine Aßmann, stellt den Änderungsantrag, den 1. Satz des Artikels 2, Abs. 2 des städtebaulichen Vertrages wie folgt zu ändern:
Der neu erstellte Weg wird im Bereich der Steinbruchausfahrt nur als behelfsmäßige mögliche zweite Ausfahrt genutzt bzw. befahren.
Die Fraktionsvorsitzende der CDU, Frau Marie Sophie-Künkel, beantragt eine kurze Sitzungsunterbrechung. Diese wird vom Vorsitzenden gewährt.
Nach der Sitzungsunterbrechung wird über den Änderungsantrag abgestimmt.
Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/283
dafür: 22, dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0
| TOP 6.3. | Satzungsbeschluss Brunnenstraße, Schlierbach |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach beschließt,
| f.) | die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. |
| Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsfähigen Sachverhalte sind in der beigefügten Anlage mit einer Beschlussempfehlung zusammengefasst. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsfähigen Sachverhalte sind in der beigefügten Anlage mit einer Beschlussempfehlung zusammengefasst. Die Hinweise und abwägungsfähigen Sachverhalte werden gemäß der vorgelegten Anlage beschlossen. Die Planzeichnung und die Begründung sind entsprechend der Beschlussfassung zu überarbeiten. Die Anlage wird Bestandteil dieses Beschlusses. | |
| g.) | den vorgelegten Städtebaulichen Vertrag. |
| h.) | die Fassung des Satzungsbeschlusses |
| Es wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die „Satzung über die Festlegung der Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles sowie über den Einbezug einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ in der Gemarkung Schlierbach, Flur 1, Flurstücke 199/2 und 199/3 gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB“ beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. |
Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/284
dafür: 22, dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0
| TOP 6.4. | Ergebnis Prüfantrag der Gemeindevertretung zur Errichtung einer sechsten Windkraftanlage am Standort Drei Hilsberg |
Die Gemeindevertretung nimmt das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis und beauftragt den Gemeindevorstand die Gespräche mit der Lahn-Dill-Bergland-Energie GmbH fortzuführen und die Pachtverträge vorzubereiten. Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand gemeinsam mit der Lahn-Dill-Bergland-Energie GmbH die Bürgerinnen und Bürger über das Potenzial zu informieren und hierzu eine Bürgerinformationsveranstaltung in Bottenhorn durchzuführen. Bei dieser Informationsveranstaltung soll der Fokus auf den interkommunalen Gedanken sowie die Beteiligungsmöglichkeiten über die Lahn-Dill-Bergland-Energie Genossenschaft gelegt werden. Die Lahn-Dill-Bergland-Energie GmbH soll darüber hinaus in eigener Regie zeitnah Gespräche mit den Nachbarkommunen aufnehmen und auch dort Bürgerinformationsveranstaltungen anbieten.
Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/285
dafür: 22, dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0
| TOP 6.5. | Entsorgung und Verwertung Klärschlamm 2023 |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach beschließt die Entsorgung und Verwertung (landwirtschaftliche Verwertung) des Klärschlammes für das Jahr 2023 an die Fa. Delta Kompost Dünger GmbH, Unterhof 5, 34369 Beberbeck zu folgenden Konditionen zu vergeben:
| - | Landwirtschaftliche Verwertung 55,00 €/t netto |
Angebotsbasis ist die Verwertung von ca. 600 t entwässerten Klärschlamm mit ca. 23-24 % Trockensubstanz.
| Netto gesamt | 33.000,00 € | |
| 19 % MwSt. | 6.270,00 € | |
| Brutto gesamt | 39.270,00 € |
Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/286
dafür: 22, dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0
| TOP 6.6. | LED-Beleuchtung Sportpark Bad Endbach Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Endbach beauftragt den Gemeindevorstand, die Umrüstung der LED-Beleuchtung im Sportpark Bad Endbach an den günstigsten Anbieter zum Gesamtpreis von 142.461,42 € netto zu vergeben und beschließt daher eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ca. 26.000,-- €.
Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/287
dafür: 22, dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0
| TOP 6.7. | Beschlussfassung über die Durchführung der Direktwahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin am 17. September 2023 sowie über die gemeinsame Durchführung der Stichwahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin am 08. Oktober 2023 und der Landtagswahl |
Die Gemeindevertretung beschließt, die Direktwahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin am 17. September 2023 durchzuführen. Eine etwa notwendige Stichwahl findet mit der beabsichtigten Landtagswahl am 08. Oktober 2023 statt.
Der Gemeindevorstand stellt den Änderungsantrag die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin gemeinsam mit der Landtagswahl am 08. Oktober 2023 und eine etwaige Stichwahl am 29.10.2023 durchzuführen.
Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/288
dafür: 22, dagegen: 0, Stimmenthaltung: 0
| TOP 6.8. | Beratung und Verabschiedung des Entwurf des Haushaltsplans 2023 |
Die Gemeindevertretung beschließt
| a) | den vorliegenden Entwurf des Gemeindevorstandes inklusive aller Anlagen als Haushaltssatzung und |
| b) | das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2022 - 2026 |
zum Haushaltsplan 2023.
Nach der Haushaltsrede des Bürgermeisters stellt die Vorsitzende der SPD-Fraktion, Frau Tamara Reiers, den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt an den Haupt- und Finanzausschuss und Bau- und Planungsausschuss zu überweisen.
Abstimmungsergebnis zum Überweisungsantrag
dafür: 22, dagegen: 0, Stimmenthaltungen: 0
Damit ist dieser TOP an den Haupt- und Finanzausschuss und Bau- und Planungsausschuss überwiesen.
| TOP 7 | Anträge |
| TOP 7.1. | Antrag der SPD-Fraktion bez. Änderung der Hundesteuer |
Die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag auf Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Bad Endbach
| 1. | Die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Gemeinde Bad Endbach wird wie folgt geändert: | ||
| 1.1 | Paragraf 6 3 b) bisher: Steuerbefreiung wird auf Antrag auch gewährt für | ||
| a) | Hunde, die von ihren Halterinnen oder Haltern aus einem Tierheim erworben wurden, bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres. Neu: Hunde, die von ihren Halterinnen oder Haltern aus einem Tierheim im Landkreis Marburg-Biedenkopf erworben wurden sind zukünftig vollständig von der Hundesteuer befreit. | ||
| 1.2 | In Paragraf 6 wird ergänzt: | ||
| 4. Steuerbefreiung wird auf Antrag auch gewährt für | |||
| a) | Erste Hunde, deren Halterinnen oder Halter im Leistungsbezug stehen. | ||
Herr Otto-Erich Pfeifer, CDU-Fraktion, stellt den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt an den Haupt- und Finanzausschuss zu überweisen.
Abstimmungsergebnis zum Überweisungsantrag
dafür: 19, dagegen: 0, Stimmenthaltungen: 3
Damit ist dieser TOP an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen.
| TOP 7.2. | Antrag der CDU/FWG-Koalition bez. einer Beteiligung an der Sicherheitsinitiative KOMPASS/KOMPASSPartner |
Die CDU/FWG-Koalition stellt folgenden Antrag:
Die Gemeindevertretung beschließt, sich an der Sicherheitsinitiative KOMPASS/ KOMPASSPartner (KOMunalProgrAMMSicherheits-Siegel) zu beteiligen und entsprechend Kontakt mit dem zuständigen KOMPASS-Berater aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis zur Beschluss-Nr.: GV 2021-2026/291
dafür: 14, dagegen: 0, Stimmenthaltung: 8
Bad Endbach, 31.01.2023