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Oi Bleedche (Bad Endbach)
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Erste Fälligkeit der Gewerbesteuer 2025

Die Gemeindekasse Bad Endbach macht darauf aufmerksam, dass am

15. Februar 2025

die Gewerbesteuervorauszahlung

für das I. Quartal 2025

fällig werden.

Bitte beachten Sie diesen Termin, denn bei nicht fristgerechter Zahlung ist die Gemeindekasse verpflichtet, gemäß §§ 240 und 259 der Abgabenordnung Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.

Zur Vermeidung solch unnötiger Kosten sei nochmals auf die Möglichkeit der Erteilung eines „SEPA-Lastschriftmandates“ verwiesen.

Nähere Auskünfte über die „jederzeit widerrufliche“ Einwilligung zur Abbuchung von Ihrem Konto erhalten Sie bei der Gemeindekasse.