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Oi Bleedche (Bad Endbach)
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Erste Fälligkeit der Gewerbesteuer 2026

Die Gemeindekasse Bad Endbach macht darauf aufmerksam, dass am

15. Februar 2026

die Gewerbesteuervorauszahlung

für das I. Quartal 2026

fällig werden.

Bitte beachten Sie diesen Termin, denn bei nicht fristgerechter Zahlung ist die Gemeindekasse verpflichtet, gemäß §§ 240 und 259 der Abgabenordnung Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.

Zur Vermeidung solch unnötiger Kosten sei nochmals auf die Möglichkeit der Erteilung eines „SEPA-Lastschriftmandates“ verwiesen.

Nähere Auskünfte über die „jederzeit widerrufliche“ Einwilligung zur Abbuchung von Ihrem Konto erhalten Sie bei der Gemeindekasse.