Die Gemeindekasse Bad Endbach macht darauf aufmerksam, dass
die Gemeindeabgaben
(Grundsteuer, Wasser- und Abwassergebühren und Niederschlagswassergebühren)
für das I. Quartal 2025
für die Ortsteile Bottenhorn, Dernbach, Günterod, Hülshof, Schlierbach und Wommelshausen am
24. Februar 2025
und für die Ortsteile Bad Endbach und Hartenrod am
26. Februar 2025
fällig werden.
Bitte beachten Sie diesen Termin, denn bei nicht fristgerechter Zahlung ist die Gemeindekasse verpflichtet, gemäß §§ 240 und 259 der Abgabenordnung Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.
Zur Vermeidung solch unnötiger Kosten sei nochmals auf die Möglichkeit der Erteilung eines „SEPA-Lastschriftmandates“ verwiesen.
Nähere Auskünfte über die „jederzeit widerrufliche“ Einwilligung zur Abbuchung von Ihrem Konto erhalten Sie bei der Gemeindekasse.