Die Gemeindekasse Bad Endbach macht darauf aufmerksam, dass am
15.02.2023
die Gewerbesteuervorauszahlung und die Gemeindeabgaben
(Grundsteuer, Wasser- und Kanalgebühren, Niederschlagswassergebühren)
für das I. Quartal 2023
fällig waren.
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich angemahnt, die Rückstände bis spätestens
10. März 2023
an die Gemeindekasse Bad Endbach zu zahlen.
Um weitere Mahn- und Vollstreckungskosten zu vermeiden, bitten wir die Steuerpflichtigen den o. g. Zahlungstermin einzuhalten und verweisen gleichzeitig auf die Möglichkeit der Erteilung eines „SEPA-Lastschriftmandates“.
Für Fragen steht ihnen die Gemeindekasse gerne zur Verfügung.