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Oi Bleedche (Bad Endbach)
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Hinweis der Gemeindekasse Mahnung I.2025

Öffentliche Mahnung von Steuern

Die Gemeindekasse Bad Endbach macht darauf aufmerksam, dass am

15.02.2025

die Gewerbesteuervorauszahlung

für das I. Quartal 2025

fällig waren.

Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich angemahnt, die Rückstände bis spätestens

07. März 2025

an die Gemeindekasse Bad Endbach zu zahlen.

Um weitere Mahn- und Vollstreckungskosten zu vermeiden, bitten wir die Steuerpflichtigen den o. g. Zahlungstermin einzuhalten und verweisen gleichzeitig auf die Möglichkeit der Erteilung eines „SEPA-Lastschriftmandates“.

Für Fragen steht ihnen die Gemeindekasse gerne zur Verfügung.