Titel Logo
Dietzhölztaler Nachrichten
Ausgabe 14/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Abgabe der Selbsterklärung zur gesplitteten Abwassergebühr

An alle Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Dietzhölztal

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom Dezember 2022, einer Erinnerung auf der Homepage vom 21.02.2023 und einer Erinnerung in den Dietzhölztaler Nachrichten vom 02.03.2023 hat die Gemeinde Dietzhölztal alle Grundstücksbesitzer/-innen in den gemeindlichen Ortschaftenn gebeten, die für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr benötigte Selbsterklärung und das Feststellungs-schreiben, zur Erfassung der an Abwasserkanäle angeschlossenen Flächen auf den Grund-stücken, ausgefüllt zurückzusenden.

Leider sind bis zum 23.03.2023 noch nicht alle Selbsterklärungen und Feststellungs-schreiben an die Gemeinde Dietzhölztal zurückgesandt worden.

Wir bitten Sie daher die noch nicht zurückgesandten Selbsterklärungen und Feststellungsschreiben bis zum 30.04.2023 ausgefüllt an die Gemeinde Dietzhölztal zurückzusenden.

Sollte bis zu diesem Stichtag für ein Grundstück keine Rückmeldung erfolgen, geht die Gemeinde Dietzhölztal davon aus, dass der/die jeweilige Grundstücksbesitzer/-in mit der seitens der Gemeinde Dietzhölztal ermittelten angeschlossenen Grundstücksfläche einverstanden ist. Diese ermittelte Fläche wird dann der ersten Abrechnung der Niederschlagswassergebühr zugrunde gelegt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Becker
1. Beigeordneter