Fragen Sie im Fundbüro des Rathauses nach, ob es abgegeben wurde. Bitte beschreiben Sie die verlorene Sache und die Umstände des Verlustes (Zeit, Ort) möglichst genau. Nach einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten hat der Finder Anspruch darauf, die Fundsache in seinen Besitz übergehen zu lassen. Ansonsten wird die Fundsache anderweitig verwertet.
Bitte geben Sie die Fundsache im Fundbüro ab. Bei den abgegebenen Fundsachen handelt es sich um folgende Gegenstände:
| 1 Kindergeldbörse 1 Brille 1 Smartphone 1 Smartphone 1 Geldbörse 1 Kopfhörer 1 Motorradhelm | 01.11.2024 05.11.2024 20.12.2024 31.12.2024 08.02.2025 19.03.2025 24.03.2025 |