Fragen Sie im Fundbüro nach, vielleicht wurde es abgegeben.
Hierzu können Sie sich telefonisch, schriftlich oder durch persönliche Vorsprache an uns wenden. Für die korrekte Zuordnung und Herausgabe ist eine möglichst genaue Beschreibung der verlorenen Sache und der Umstände des Verlustes (Zeitpunkt, Örtlichkeit) erforderlich. Die Aufbewahrungsfrist beträgt ein halbes Jahr. Danach kann die Fundsache verwertet werden (Verkauf, Versteigerung, Herausgabe an den Finder oder die Finderin).
Bitte geben Sie die Fundsache im Fundbüro ab.
Bei den hier abgegebenen Fundsachen, die keiner Person zugeordnet werden können, handelt es sich aktuell um folgende Gegenstände
| Schlüsselbund | 09.01.2023 |
| 1 Brille | 13.01.2023 |
| Schlüssel mit Anhänger | 20.03.2023 |
| Kinder Plüsch Ohrwärmer | 20.01.2023 |
| Stock Regenschirm | 21.04.2023 |
| Motorradhelm | 28.04.2023 |
| Brille | 28.04.2023 |
| Trainingsjacke blau | 29.05.2023 |
| Trainingsjacke schwarz | 29.05.2023 |
| Sonnenbrille | 29.05.2023 |