Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 22.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Dillenburg und das Landgericht Limburg an der Lahn (Amtszeit vom 01.02.2024 bis 31.12.2028) gefasst.
Diese Liste liegt gem. § 36 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Zeit
vom 19.06.2023 – 23.06.2023,
im Rathaus, Hauptstr. 92, 35716 Dietzhölztal – Zimmer 8,
während der üblichen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung, zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll bei dem Gemeindevorstand, Hauptstr. 92, 35716 Dietzhölztal mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in diese Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
35716 Dietzhölztal, 07.06.2023