aus dem Beirat für Behinderte und Senioren
in der Gemeinde Dietzhölztal
Gemäß § 15 der Wahlordnung für den Beirat für Behinderte und Senioren in der Gemeinde Dietzhölztal vom 13.09.2005 und den §§ 33, 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2021 (GVBl. S. 871), stelle ich fest:
Herr Ulrich Hoffmann, gewählt über den Wahlvorschlag des „VdK Ortsverband Rittershausen“, ist verstorben. Da der Wahlvorschlag keine weiteren Bewerberinnen oder Bewerber enthält, bleibt der Sitz im Beirat für Behinderte und Senioren unbesetzt.
Die Mitgliederzahl des Beirates für Behinderte und Senioren vermindert sich für die Wahlzeit entsprechend. Somit beträgt diese nun fünf Mitglieder.
Gegen die getroffenen Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter, Hauptstr. 92, 35716 Dietzhölztal einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen.
35716 Dietzhölztal, 26.06.2024