Sie haben etwas verloren?
Fragen Sie im Fundbüro des Rathauses nach, ob es abgegeben wurde. Bitte beschreiben Sie die verlorene Sache und die Umstände des Verlustes (Zeit, Ort) möglichst genau. Nach einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten hat der Finder Anspruch darauf, die Fundsache in seinen Besitz übergehen zu lassen. Ansonsten wird die Fundsache anderweitig verwertet.
Sie haben etwas gefunden?
Bitte geben Sie die Fundsache im Fundbüro ab. Bei den abgegebenen Fundsachen handelt es sich um folgende Gegenstände.
| 1 Brille 1 Schlüssel Fahrrad 1 Schlüssel Brille und Etui Kapuzenpullover Sweatjacke 1 Schlüssel 1 Schlüssel | 24.01.2024 KW 03/2024 18.03.2024 21.03.2024 23.03.2024 21.05.2024 21.05.2024 31.05.2024 04.06.2024 |