Fragen Sie im Fundbüro nach, vielleicht wurde es abgegeben.
Der Verlierer einer Sache kann sowohl telefonisch, schriftlich oder durch persönliche Vorsprache beim Fundbüro nachfragen, ob seine verlorene Sache gefunden und abgegeben wurde. Für die korrekte Zuordnung und Herausgabe ist eine möglichst genaue Beschreibung der verlorenen Sache und der Umstände des Verlustes (Zeitpunkt, Örtlichkeit) erforderlich. Die Aufbewahrungsfrist beträgt ein halbes Jahr. Danach kann die Fundsache verwertet werden (Verkauf, Versteigerung, Herausgabe an den Finder).
Bitte geben Sie die Fundsache im Fundbüro ab. Wird kein Verlierer ermittelt, wird die Fundsache veröffentlicht. Bitte melden Sie sich im Bürgerservice der Gemeinde Dietzhölztal bei Frau Pfeifer - 02774-80727 oder Herrn Weyandt - 02774/807-17.
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