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Dietzhölztaler Nachrichten
Ausgabe 29/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit Baulandumlegung Gispel

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Dietzhölztal

Hauptstraße 92

35716 Dietzhölztal

(Umlegungsstelle)

Bekanntmachung

(gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung)

ln der Umlegung für das

Verfahrensgebiet „Erweiterung Baugebiet Gispel Teil 1"

in der Gemarkung Straßebersbach (1407)

wird nach § 71 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan vom 25.04.2022 am 11.07.2022 unanfechtbar geworden ist.

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten neuen Grundstücke eingewiesen.

Die im Umlegungsverzeichnis ausgewiesenen Geldleistungen sind fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die oben stehende Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung bei der Umlegungsstelle, dem Gemeindevorstand der Gemeinde Dietzhölztal, Hauptstr. 92, Rathaus, in 35716 Dietzhölztal während der allgemeinen Dienststunden schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Dietzhölztal, den 21.07.2022

Siegel

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Dietzhölztal

gez.

(Bürgermeister)