Titel Logo
Dietzhölztaler Nachrichten
Ausgabe 3/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Eisflächen betreten verboten

Das Betreten von Eisflächen im Gemeindegebiet der Gemeinde Dietzhölztal in öffentlich zugänglichen Betriebsgrundstücken ist verboten. Zudem wird es auch verboten, Löcher in das Eis zu schlagen, womit auch dem Eisangeln oder Eisbaden eine Absage erteilt wird.

Der Bürgermeister Der Gemeinde Dietzhölztal